Rhein-Main-Gebiet
Was wir für Ihr Objekt tun, Woche für Woche
Die vollständige Liste: welche Arbeit anfällt, wer sie macht, in welchem Takt — und was Sie dabei jederzeit sehen können.
Erlaubnis
§ 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO
Stadt Offenbach am Main
Zertifiziert
Verwalter nach § 26a WEG
IHK Frankfurt am Main

Antwort
24 Stunden
auf jede Anfrage
[01]Leistungen
Fünf Bereiche, alle inbegriffen
Was zur Verwaltung gehört, ist im Honorar enthalten — ein Betrag je Einheit, ohne Einzelabrechnung für jede Tätigkeit. Wo wir einen Architekten oder Anwalt hinzuziehen, steht in Abschnitt [03].
Buchhaltung und Abrechnungen
Hausgeld, Nebenkosten, Heizkosten, Rücklage. Wir rechnen selbst ab, ohne Messdienst dazwischen.
Technische Verwaltung
Instandhaltung, Reparaturen, Handwerker beauftragen und nachhalten. Jeder Vorgang mit Verlauf.
Eigentümerversammlung
Einladung mit Frist, Durchführung, Protokoll, Beschlusssammlung. Die Ladungsfrist erzwingt das System.
Versicherungen und Schäden
Verträge prüfen, Schäden melden und bis zur Regulierung begleiten.
Ihr Zugang zu allem
Eigentümerportal und Mieter-Selbstservice, im Honorar enthalten. Jeder Vorgang mit Verlauf, für alle Beteiligten sichtbar.
[02]Der Unterschied
Was Sie sehen, ohne zu fragen
Weil wir die Software selbst bauen, gehört Ihr Zugang zum Leistungsumfang. Diese vier Dinge stehen dort jederzeit für Sie bereit.
Hausgeld und Abrechnung
Vorauszahlungen, laufendes Jahr, Jahresabrechnung mit allen Einzelpositionen.
Belege im Original
Durchgehend einsehbar, nicht nur zum Prüfungstermin. Der Beirat prüft, wann er Zeit hat.
Offene Vorgänge
Welcher Schaden gemeldet ist, wer ihn bearbeitet, wann der Handwerker beauftragt wurde.
Beschlüsse seit Beginn
Volltextsuche über alle Protokolle seit Beginn der Gemeinschaft. Eine Frage, eine Antwort in Sekunden.

Die Übergabe
Am Ende zählt, wer den Schlüssel hat
Beim Wechsel entscheidet die Übergabe: Konten, Belege, Verträge, Beschlusssammlung. Wir holen die Unterlagen ab, prüfen auf Vollständigkeit und fordern schriftlich nach, was fehlt — mit Frist.
[03]Zuständigkeiten
Wo wir Fachleute hinzuziehen
Bauleitung
Größere Sanierungen begleiten wir von der Ausschreibung bis zur Abnahme. Planung und Bauüberwachung übernimmt ein Architekt.
Rechtsberatung
Fristen und Ansprüche setzen wir durch. Kommt es zum Verfahren, übernimmt ein Fachanwalt für WEG-Recht.
Reines Gewerbe
Wir verwalten Wohnobjekte und gemischt genutzte Häuser. Reine Gewerbeimmobilien gehören nicht zu unserem Feld.
[04]Standorte
Unsere Orte im Rhein-Main-Gebiet
Von Offenbach aus verwalten wir von Aschaffenburg im Osten bis Mainz und Wiesbaden im Westen — mit eigener Seite je Ort, was dort für Eigentümer und Beirat besonders gilt.
[05]Häufige Fragen
Was Beiräte und Eigentümer zuerst fragen
In welchen Orten verwalten Sie?
Von Offenbach am Main aus in 17 Orten des Rhein-Main-Gebiets: Offenbach am Main, Frankfurt am Main, Hanau, Darmstadt, Neu-Isenburg, Dreieich, Mühlheim am Main, Obertshausen, Heusenstamm, Rodgau, Langen, Dietzenbach, Seligenstadt, Aschaffenburg, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden, Mainz. Zu jedem Ort gibt es eine eigene Seite mit dem, was dort für Eigentümer und Beirat besonders gilt. Liegt Ihr Objekt außerhalb, übernehmen wir die Verwaltung nicht — eine Verwaltung mit zwei Stunden Anfahrt ist bei einem Wasserschaden keine Hilfe.
Wie schnell bekommen wir eine Antwort?
Auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden. Das gilt für die erste Anfrage über das Formular genauso wie für eine Meldung aus einer betreuten Gemeinschaft. Bei technischen Vorgängen aus dem Bestand liegt die Reaktionszeit darunter; welcher Vorgang wann bearbeitet wurde, ist im Eigentümerportal mit Verlauf einsehbar und muss nicht erfragt werden.
Wer plant und überwacht eine größere Sanierung?
Die Begleitung von der Ausschreibung bis zur Abnahme gehört zu unserer Leistung. Planung und Bauüberwachung selbst übernimmt ein Architekt — das ist kein Ausweichen, sondern eine Frage der Berufsträgerschaft: Wir sind Wohnimmobilienverwalter, nicht Planer. Dasselbe gilt für die Rechtsdurchsetzung: Fristen und Ansprüche verfolgen wir, kommt es zum Verfahren, übernimmt ein Fachanwalt für WEG-Recht. Diese Grenze wird vor der Beauftragung benannt und nicht erst in der Rechnung.
Müssen wir Kontaktdaten angeben, um eine Einschätzung zu bekommen?
Nein. Für die Frage, ob Ihr Objekt zu uns passt, genügen Ort oder Postleitzahl, die Anzahl der Einheiten und die Art der Verwaltung. Die vollständige Anfrage umfasst vier kurze Schritte von etwa zwei Minuten, und die Kontaktdaten stehen erst am Ende. Ein belastbarer Betrag ergibt sich allerdings erst, wenn Einheitenzahl, Baujahr und Zustand bekannt sind.
Stellen Sie uns Ihr Objekt vor
Vier kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Kontaktdaten brauchen wir erst am Ende; die Antwort kommt innerhalb von 24 Stunden. Oder Sie buchen ein Gespräch — 30 Minuten, Termin direkt aus unserem Kalender.
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