Jedes Objekt sehen wir uns vor der Zusage an. Was wir übernehmen, übernehmen wir vollständig: mit festem Ansprechpartner, eigener Buchhaltung und Terminen vor Ort im Leistungsumfang.
Frankfurter Besonderheiten
Altbau in Nordend, Bornheim und Sachsenhausen — kleinteilige Gemeinschaften mit oft zehn bis dreißig Einheiten, hohem Instandhaltungsbedarf und Eigentümern, die inhaltlich mitdiskutieren. Hier gewinnt keine Verwaltung, die auf Durchregieren setzt. Was zählt, ist eine Beschlussvorbereitung, die Alternativen und Kosten offenlegt, bevor abgestimmt wird.
Neubauquartiere wie Riedberg und Europaviertel — große Gemeinschaften mit vielen Kapitalanlegern, häufig ortsabwesend. Für die ist der Zugang zum Eigentümerportal kein Komfort, sondern die einzige praktikable Form der Beteiligung: Wer in Hamburg oder Singapur wohnt, will Belege online prüfen und online abstimmen, nicht zur Belegeinsicht anreisen.
Sondereigentumsverwaltung ist in Frankfurt häufiger nachgefragt als anderswo, weil viele Eigentümer ihre Wohnung als Kapitalanlage halten und die WEG-Verwaltung nicht selbst bestimmen können. Diese Leistung bieten wir eigenständig an — auch dann, wenn das Gemeinschaftseigentum von einer anderen Verwaltung betreut wird.
Was in Frankfurt zusätzlich auf dem Tisch liegt
Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB bestehen in mehreren Frankfurter Gebieten. Für eine Gemeinschaft heißt das: Was anderswo ein einfacher Beschluss über eine bauliche Veränderung nach § 20 WEG ist, braucht hier zusätzlich den Blick in die örtliche Satzung — bei Fassade, Fenstern, Dachausbau und beim Anbau von Balkonen. Wir klären das vor der Versammlung, nicht danach. Ein Beschluss, der an der Genehmigung scheitert, kostet die Gemeinschaft eine zweite Versammlung.
Aufzüge sind in Frankfurt häufiger Thema als im Umland, weil der Bestand stärker vom Geschosswohnungsbau geprägt ist. Eine Aufzugsanlage bringt wiederkehrende Pflichten mit: die Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle, einen ständig besetzten Notruf und, bei älteren Anlagen, früher oder später die Frage nach der Modernisierung. Das ist regelmäßig der größte Einzelposten, über den eine Gemeinschaft in zehn Jahren entscheidet — und der Posten, bei dem eine saubere Rücklagenplanung den Unterschied zwischen Beschluss und Sonderumlage ausmacht.
Mietverwaltung läuft in Frankfurt unter engeren Vorgaben als in kleineren Gemeinden. Die Stadt führt einen qualifizierten Mietspiegel, und für Mieterhöhungen nach § 558 BGB ist er die maßgebliche Begründung. Ob im Einzelfall eine abgesenkte Kappungsgrenze oder die Mietpreisbremse greift, hängt an der jeweils geltenden hessischen Verordnung — das prüfen wir je Objekt, statt es pauschal anzunehmen.
WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Sondereigentum
Alle drei Formen übernehmen wir auch einzeln. Die WEG-Verwaltung umfasst Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Versammlung und Beschlussumsetzung; die Mietverwaltung richtet sich an Eigentümer, die vermieten und die laufende Betreuung abgeben wollen; die oben genannte Sondereigentumsverwaltung steht daneben für sich.
Was in allen drei Fällen gleich bleibt: ein fester Ansprechpartner statt einer Sammelnummer, Belege im Eigentümerportal statt Belegeinsicht nach Terminvereinbarung, und eine Jahresabrechnung im Februar statt im Spätsommer. Was die Verwaltung kostet, steht auf der Seite zu den Kosten — mit der Spanne je Einheit, nicht nur mit dem Hinweis, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Entfernung ist ein Qualitätsmerkmal
Von Offenbach aus erreichen wir Frankfurter Objekte in der Regel in unter dreißig Minuten. Das klingt nach einem Detail, entscheidet aber darüber, ob eine Verwaltung bei einem Wasserschaden am selben Tag vor Ort ist oder einen Termin in der nächsten Woche anbietet.
Wir verwalten deshalb nicht in ganz Hessen, sondern in einem Gebiet, das sich von Offenbach aus an einem Vormittag abfahren lässt — von Aschaffenburg im Osten bis Mainz und Wiesbaden im Westen. Frankfurt liegt mittendrin.