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immoGenio.

Für Wohnungseigentümer und Beiräte

Ihr Objekt, jederzeit einsehbar

Einmal im Jahr ein Stapel Papier, dazwischen Anrufe im Büro: So läuft es in den meisten Gemeinschaften. Wenn wir Ihr Objekt verwalten, sehen Sie Abrechnungen, Beschlüsse und Belege selbst — wann Sie wollen. Nutzt Ihre bisherige Verwaltung immoGenio, gilt dasselbe.

[01]Der erste Schritt

Den Zugang bekommen Sie von Ihrer Verwaltung, nicht von uns

Wir verkaufen nicht an Eigentümer, sondern an Verwaltungen. Ob Sie das Eigentümerportal nutzen können, entscheidet Ihre Verwaltung — deshalb ist der erste Schritt eine Frage an sie. Wir haben die E-Mail vorbereitet.

Vorbereitete Anfrage an Ihre VerwaltungÖffnet Ihr E-Mail-Programm

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meine Unterlagen zur Wohnung [Objekt] künftig online einsehen — Hausgeld, Abrechnungen, Beschlüsse.

Nutzen Sie bereits ein Portal dafür? Falls nicht: immoGenio bietet so etwas an, das Eigentümerportal ist für die Verwaltung ohne Aufpreis enthalten.

Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.

E-Mail öffnenWir bekommen davon nichts mit und speichern nichts.

Sie haben schon Zugangsdaten? Dann melden Sie sich direkt an. Zur Anmeldung

[02]Was Sie sehen

Drei Dinge, jederzeit

Hausgeld und Abrechnung

Ihre Vorauszahlungen, der Stand des laufenden Jahres, die Jahresabrechnung mit allen Einzelpositionen.

Beschlusssammlung

Jeder Beschluss seit Beginn, durchsuchbar. Kein Blättern in alten Protokollen mehr.

Dokumente

Protokolle, Verträge, Wirtschaftsplan, Teilungserklärung — an einem Ort, jederzeit abrufbar.

Dasselbe gibt es als App für das Telefon, mit allen Wohnungen auf einen Blick — auch aus mehreren Gemeinschaften: immoGenio Eigentümer.

[03]Ihre Rechte

Was Sie verlangen dürfen, auch ohne Portal

Belege einsehen

Sie dürfen die Belege zur Jahresabrechnung prüfen — und zwar bevor Sie über die Entlastung abstimmen.

Beschlusssammlung verlangen

Die Verwaltung führt sie und muss Ihnen Einsicht geben. Das ist keine Gefälligkeit.

Nachvollziehbarkeit

Eine Abrechnung muss so aufgebaut sein, dass ein Laie sie prüfen kann. Ist sie das nicht, fragen Sie nach.

[04]Fragen

Was Eigentümer am häufigsten wissen wollen

Kostet mich das Eigentümerportal etwas?
Nein. Das Eigentümerportal ist Teil dessen, was Ihre Verwaltung bucht. Für Sie als Eigentümer entstehen keine Kosten, weder einmalig noch laufend.
Meine Verwaltung will nicht. Was jetzt?
Dann bleibt es beim bisherigen Weg — ein Anspruch auf ein bestimmtes Portal besteht nicht. Ihre Rechte auf Belegeinsicht und Einsicht in die Beschlusssammlung haben Sie trotzdem; wie Sie sie geltend machen, steht im Abschnitt [03].
Sehen andere Eigentümer meine Zahlen?
Nein. Jeder sieht die Gemeinschaftsdaten und zusätzlich die eigene Einzelabrechnung. Fremde Einzelabrechnungen sind nicht abrufbar.
Kann ich als Beirat mehr sehen als andere?
Ja. Der Beirat bekommt zusätzlich die Belegeinsicht auf Gemeinschaftsebene — das ist die Grundlage für die Prüfung vor der Entlastung.

Ihre WEG sucht eine neue Verwaltung?

Im Rhein-Main-Gebiet übernehmen wir das selbst — mit dem Eigentümerportal, das Sie hier gesehen haben, in jedem Mandat enthalten.