WEG-Reform 2020: Was sich für Verwalter geändert hat
Die WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 hat die Anforderungen an professionelle WEG-Verwalter deutlich verschärft. Die Jahresabrechnung muss nach § 28 Abs. 2 WEG n. F. nun klar zwischen Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen trennen. Die Instandhaltungsrücklage wird als separate Position ausgewiesen, offene Nachzahlungen je Eigentümer sind einzeln aufzuführen. ImmoGenio bildet diese Struktur direkt ab — ohne nachträgliche manuelle Anpassungen in Excel.
Umlaufbeschlüsse digital durchführen
Seit der WEG-Reform ist der Umlaufbeschluss ohne Präsenzversammlung in erleichterter Form möglich (§ 23 Abs. 3 WEG n. F.) — Textform genügt, eine Zustimmungsquote von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile ist erforderlich. In ImmoGenio erstellen Sie den Beschlusstext, setzen eine Abstimmungsfrist und laden alle Eigentümer per Portal-Nachricht ein. Jede Stimmabgabe wird mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert. Das Ergebnis landet automatisch im digitalen Beschlussbuch — revisionssicher und für Eigentümer dauerhaft einsehbar.
Abgrenzung: WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung
WEG-Verwaltung und Mietverwaltung folgen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Der WEG-Verwalter handelt für die Eigentümergemeinschaft, ist an Beschlüsse gebunden und muss jährlich Abrechnung legen. Der Mietverwalter hingegen agiert im Auftrag einzelner Eigentümer, wickelt Mietverhältnisse nach § 556 ff. BGB ab und ist vor allem für Nebenkostenabrechnungen und Mieterwechsel zuständig. ImmoGenio unterstützt beide Verwaltungsformen — in einem System, ohne doppelte Datenpflege.
Wirtschaftsplan: Liquidität der WEG sichern
Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) bildet die Grundlage für die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. ImmoGenio leitet den Wirtschaftsplan aus dem Vorjahr ab, erlaubt die Anpassung einzelner Kostenstellen und verteilt die Gesamtkosten automatisch nach Miteigentumsanteilen. Die SEPA-Sammellastschrift zieht das Hausgeld pünktlich am Fälligkeitstag ein — ohne manuelles Überweisungsmanagement.
Eigentümerportal: Transparenz ohne Mehraufwand
Eigentümeranfragen nach dem Abrechnungsstand, nach Protokollen oder nach dem aktuellen Beschlussbuch kosten Zeit. Mit dem Eigentümerportal rufen Eigentümer diese Informationen selbst ab — rund um die Uhr, ohne Anruf. Dokumente werden automatisch in der Dokumenten-Cloud bereitgestellt, sobald der Verwalter sie freigibt. Für dringende Anfragen steht das Ticketing-System bereit.