WEG-Reform 2020: Was sich für Verwalter geändert hat
Die WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 hat die Anforderungen an professionelle WEG-Verwalter deutlich verschärft. Die Jahresabrechnung muss nach § 28 Abs. 2 WEG n. F. nun klar zwischen Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen trennen. Die Instandhaltungsrücklage wird als separate Position ausgewiesen, offene Nachzahlungen je Eigentümer sind einzeln aufzuführen. ImmoGenio bildet diese Struktur direkt ab — ohne nachträgliche manuelle Anpassungen in Excel.
Umlaufbeschlüsse digital durchführen
Seit der WEG-Reform ist der Umlaufbeschluss ohne Präsenzversammlung in erleichterter Form möglich (§ 23 Abs. 3 WEG n. F.) — Textform genügt, eine Zustimmungsquote von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile ist erforderlich. In ImmoGenio erstellen Sie den Beschlusstext, setzen eine Abstimmungsfrist und laden alle Eigentümer per Portal-Nachricht ein. Jede Stimmabgabe wird mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert. Das Ergebnis landet automatisch im digitalen Beschlussbuch — revisionssicher und für Eigentümer dauerhaft einsehbar.
Abgrenzung: WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung
WEG-Verwaltung und Mietverwaltung folgen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Der WEG-Verwalter handelt für die Eigentümergemeinschaft, ist an Beschlüsse gebunden und muss jährlich Abrechnung legen. Der Mietverwalter hingegen agiert im Auftrag einzelner Eigentümer, wickelt Mietverhältnisse nach § 556 ff. BGB ab und ist vor allem für Nebenkostenabrechnungenund Mieterwechsel zuständig. ImmoGenio unterstützt beide Verwaltungsformen — in einem System, ohne doppelte Datenpflege.
Wirtschaftsplan: Liquidität der WEG sichern
Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) bildet die Grundlage für die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. ImmoGenio leitet den Wirtschaftsplan aus dem Vorjahr ab, erlaubt die Anpassung einzelner Kostenstellen und verteilt die Gesamtkosten automatisch nach Miteigentumsanteilen. DieSEPA-Sammellastschrift zieht das Hausgeld pünktlich am Fälligkeitstag ein — ohne manuelles Überweisungsmanagement.
Eigentümerportal: Transparenz ohne Mehraufwand
Eigentümeranfragen nach dem Abrechnungsstand, nach Protokollen oder nach dem aktuellen Beschlussbuch kosten Zeit. Mit dem Eigentümerportal rufen Eigentümer diese Informationen selbst ab — rund um die Uhr, ohne Anruf. Dokumente werden automatisch in derDokumenten-Cloud bereitgestellt, sobald der Verwalter sie freigibt. Für dringende Anfragen steht dasTicketing-System bereit.