— WEG-Verwaltung

WEG-Verwaltung Software: Jahresabrechnung und Beschlüsse ohne Papierchaos.

Eigentümergemeinschaften professionell verwalten — Umlaufbeschlüsse, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung nach § 27 ff. WEG digital abbilden. Eigentümer rufen alle Dokumente selbst im Portal ab, ohne den Verwalter zu kontaktieren.

3–4 Tage Jahresabrechnung manuell 2–3 Std mit ImmoGenio
  • Jahresabrechnung nach § 28 WEG n. F.: Gesamt- und Einzelabrechnung mit Instandhaltungsrücklage — gesetzeskonform seit WEG-Reform 2020.
  • Digitales Beschlussbuch: Umlaufbeschlüsse und Versammlungsbeschlüsse automatisch protokolliert, revisionssicher archiviert.
  • Wirtschaftsplan mit einem Klick: Kostenplanung je Kostenstelle, Verteilung nach Miteigentumsanteilen oder individuellem Schlüssel.
  • Eigentümerportal: Abrechnungen, Protokolle und Beschlussbuch direkt abrufbar — keine Anfragen per E-Mail mehr.
  • Mandantentrennung: Jede WEG ist vollständig isoliert — keine Datenvermischung zwischen verschiedenen Eigentümergemeinschaften.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Belege erfassen und buchen

    Rechnungen per Foto-Erfassung einlesen oder manuell buchen. Kosten werden automatisch dem richtigen Objekt und der richtigen Kostenstelle zugeordnet.

  2. 02

    Umlageschlüssel und Wirtschaftsplan prüfen

    Kosten nach Miteigentumsanteilen, Wohnfläche oder individuellen Schlüsseln verteilen. Wirtschaftsplan für das Folgejahr aus dem Vorjahr ableiten — mit wenigen Klicks angepasst.

  3. 03

    Abrechnung und Beschlüsse versenden

    Revisionssicheres PDF je Eigentümer erstellen und über das Eigentümerportal bereitstellen. Umlaufbeschlüsse digital abstimmen — Ergebnis automatisch ins Beschlussbuch.

WEG-Reform 2020: Was sich für Verwalter geändert hat

Die WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 hat die Anforderungen an professionelle WEG-Verwalter deutlich verschärft. Die Jahresabrechnung muss nach § 28 Abs. 2 WEG n. F. nun klar zwischen Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen trennen. Die Instandhaltungsrücklage wird als separate Position ausgewiesen, offene Nachzahlungen je Eigentümer sind einzeln aufzuführen. ImmoGenio bildet diese Struktur direkt ab — ohne nachträgliche manuelle Anpassungen in Excel.

Umlaufbeschlüsse digital durchführen

Seit der WEG-Reform ist der Umlaufbeschluss ohne Präsenzversammlung in erleichterter Form möglich (§ 23 Abs. 3 WEG n. F.) — Textform genügt, eine Zustimmungsquote von mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile ist erforderlich. In ImmoGenio erstellen Sie den Beschlusstext, setzen eine Abstimmungsfrist und laden alle Eigentümer per Portal-Nachricht ein. Jede Stimmabgabe wird mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert. Das Ergebnis landet automatisch im digitalen Beschlussbuch — revisionssicher und für Eigentümer dauerhaft einsehbar.

Abgrenzung: WEG-Verwaltung vs. Mietverwaltung

WEG-Verwaltung und Mietverwaltung folgen unterschiedlichen Rechtsrahmen. Der WEG-Verwalter handelt für die Eigentümergemeinschaft, ist an Beschlüsse gebunden und muss jährlich Abrechnung legen. Der Mietverwalter hingegen agiert im Auftrag einzelner Eigentümer, wickelt Mietverhältnisse nach § 556 ff. BGB ab und ist vor allem für Nebenkostenabrechnungen und Mieterwechsel zuständig. ImmoGenio unterstützt beide Verwaltungsformen — in einem System, ohne doppelte Datenpflege.

Wirtschaftsplan: Liquidität der WEG sichern

Der Wirtschaftsplan (§ 28 Abs. 1 WEG) bildet die Grundlage für die monatlichen Hausgeldzahlungen der Eigentümer. ImmoGenio leitet den Wirtschaftsplan aus dem Vorjahr ab, erlaubt die Anpassung einzelner Kostenstellen und verteilt die Gesamtkosten automatisch nach Miteigentumsanteilen. Die SEPA-Sammellastschrift zieht das Hausgeld pünktlich am Fälligkeitstag ein — ohne manuelles Überweisungsmanagement.

Eigentümerportal: Transparenz ohne Mehraufwand

Eigentümeranfragen nach dem Abrechnungsstand, nach Protokollen oder nach dem aktuellen Beschlussbuch kosten Zeit. Mit dem Eigentümerportal rufen Eigentümer diese Informationen selbst ab — rund um die Uhr, ohne Anruf. Dokumente werden automatisch in der Dokumenten-Cloud bereitgestellt, sobald der Verwalter sie freigibt. Für dringende Anfragen steht das Ticketing-System bereit.

Häufige Fragen

Was unterscheidet WEG-Verwaltung von Mietverwaltung?

Bei der WEG-Verwaltung verwaltet der Verwalter gemeinschaftliches Eigentum für eine Eigentümergemeinschaft — mit Beschlussfassung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan (§ 27 ff. WEG). Bei der Mietverwaltung steht das Mietverhältnis zwischen Eigentümer und Mieter im Vordergrund. ImmoGenio unterstützt beide Verwaltungsformen in einem System.

Wie erstelle ich einen Umlaufbeschluss mit ImmoGenio?

Im WEG-Modul einen neuen Umlaufbeschluss anlegen, Abstimmungstext formulieren, Frist setzen und alle Eigentümer per Portal-Nachricht oder E-Mail zur Abstimmung einladen. Jede Stimmabgabe wird mit Zeitstempel protokolliert — das Ergebnis erscheint automatisch im Beschlussbuch.

Erfüllt die Jahresabrechnung die WEG-Reform-Anforderungen von 2020?

Ja. Die Jahresabrechnung gliedert sich gemäß der WEG-Reform 2020 (§ 28 Abs. 2 WEG n. F.) in Gesamt- und Einzelabrechnung. Die Darstellung der Instandhaltungsrücklage und der offenen Nachzahlungen je Eigentümer entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Können Eigentümer die Unterlagen über ein eigenes Portal abrufen?

Ja. Jeder Eigentümer erhält Zugang zum Eigentümerportal. Dort sind Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Protokolle und Beschlussbuch abrufbar — ohne Nachfrage beim Verwalter. Dokumente werden mandantengetrennt in der Dokumenten-Cloud abgelegt.

Wie viele Eigentümergemeinschaften kann ich gleichzeitig verwalten?

ImmoGenio skaliert ohne feste Obergrenzen. Im Professional-Tarif (0,45 € pro Einheit/Monat) verwalten Sie beliebig viele WEGs. Jedes Objekt, jede Einheit und jeder Eigentümer ist sauber getrennt — keine Datenvermischung zwischen verschiedenen WEGs.

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