— Technik

Technische Grundlagen für die WEG-Verwalterprüfung

GEG, Energieausweis, Brandschutz, Heizungsanlage, Baustoffe und Fördermittel — 30 Unterrichtseinheiten technisches Grundwissen, kompakt aufbereitet für Ihre Prüfungsvorbereitung.

Überblick: Technische Themen in der Prüfung

Auf den technischen Bereich entfallen 30 der 120 Unterrichtseinheiten im DIHK-Rahmenplan. Vertieftes Fachwissen wird dabei nicht verlangt — der Verwalter muss jedoch Mängel erkennen, den Handlungsbedarf einordnen und die passenden Fachleute beauftragen können.

Energie

GEG & Energieausweis

Gebäudeenergiegesetz, Effizienzklassen und die Pflichten des Verwalters.

Sicherheit

Brandschutz

Rauchwarnmelder, Feuerschutztüren, Fluchtwege und Brandschutzordnung.

Haustechnik

Heizungsanlage

Zentralheizung, hydraulischer Abgleich und Wartungspflicht.

Hygiene

Sanitär & Wasser

Trinkwasserverordnung, Legionellen und Leitungswasser.

Bausubstanz

Baustoffe

Lebensdauer, Verschleiß sowie Schimmel und Feuchtigkeit.

Diagnose

Mängelerkennung

Risse, Feuchtigkeitsschäden und Dachschäden einschätzen.

Umbau

Barrierefreiheit

Rampen, Aufzüge und altersgerechte Umbauten.

Förderung

KfW & BAFA

Förderprogramme beantragen und energetisch sanieren.

GEG — Gebäudeenergiegesetz

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) setzt Deutschland die europäische EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) national um. Als Berechnungsgrundlage dient die DIN V 18599. Für WEG-Verwalter sind vor allem folgende Punkte relevant:

  • Energieausweis: Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung. Es gibt zwei Typen: den Energieverbrauchsausweis (aus Verbrauchsdaten) und den Energiebedarfsausweis (aus Bau- und Anlagendaten) — beide sind 10 Jahre gültig.
  • Heizungsaustausch (§71 GEG): Neue Anlagen müssen mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme bereitstellen.
  • Dämmpflichten: Wer Dach oder Außenwände saniert, muss Mindeststandards einhalten.
  • Effizienzklassen: A+ bis H — die Angabe in Inseraten ist verpflichtend.
EffizienzklasseEnergiebedarf (kWh/m²a)Einschätzung
A+< 30Niedrigstenergiegebäude, Passivhaus
A30–50Sehr gut gedämmt, Neubaustandard
B50–75Gut
C75–100Befriedigend
D100–130Durchschnitt
E–H130+Sanierungsbedarf

Prüfungsfallen GEG: Einen „Energiegebäudeausweis" gibt es nicht — nur den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Gültigkeit: 10 Jahre (nicht 5). §71 GEG: 65 % erneuerbare Energien (nicht 60 %).

Heizkostenverordnung — Prüfungsrelevante Fristen

Die Heizkostenverordnung schreibt eine verbrauchsabhängige Abrechnung vor und stellt klare Anforderungen an die Erfassungsgeräte:

ZeitpunktPflicht
Ab 1.1.2022Bei fernablesbaren Geräten: monatliche Verbrauchsinformation an Nutzer
Bis 31.12.2026Bestandsschutz für Altgeräte (nicht fernablesbar, installiert vor 1.12.2021)
Bis 31.12.2031Fernablesbare Geräte (bis 1.12.2022 installiert) müssen Smart-Meter-Gateway-fähig und interoperabel sein

Brandschutz

Für den vorbeugenden Brandschutz im Gemeinschaftseigentum ist der Verwalter zuständig:

  • Rauchwarnmelder: In sämtlichen Bundesländern Pflicht — in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren. Wer die Wartung übernimmt (Eigentümer oder Mieter), hängt vom Bundesland ab.
  • Feuerschutztüren (T30/T90): Regelmäßig zu warten; ihre Schließfunktion darf nicht außer Kraft gesetzt werden.
  • Fluchtwege: Treppenhäuser und Flure sind jederzeit von Gegenständen frei zu halten.
  • Brandschutzordnung: Bei größeren Anlagen sinnvoll.
  • Feuerlöscher: Regelmäßige Wartung (alle 2 Jahre) und Sichtkontrolle.

Heizungsanlage, Haustechnik und Aufzüge

  • Wartungspflicht: Heizungsanlagen sind regelmäßig zu warten — schließen Sie dazu einen schriftlichen Wartungsvertrag mit einem Fachunternehmen ab.
  • Hydraulischer Abgleich: Bei einer Heizungserneuerung Pflicht; er steigert Effizienz und Wärmeverteilung.
  • Legionellenprüfung: Bei Anlagen mit Warmwasserspeicher mindestens alle 3 Jahre, weil das Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird (Trinkwasserverordnung).
  • Kaltwasserzähler: Die Eichgültigkeit beträgt 6 Jahre (nicht 5).
  • Aufzüge: Die Betriebssicherheitsverordnung ist zu beachten; ein Zweiwege-Notrufsystem ist vorgeschrieben; eine zugelassene Überwachungsstelle prüft regelmäßig; ein Wartungsvertrag ist nötig.

Barrierefreiheit — DIN 18040-2

Die DIN 18040-2 gilt in allen Bundesländern als eingeführte technische Baubestimmung und definiert die Mindestmaße für barrierefreies Wohnen. Zu den privilegierten baulichen Veränderungen nach §20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zählen Maßnahmen der Barrierefreiheit:

AnforderungMindestmaß
Wohnungstürbreite (rollstuhlgerecht)≥ 90 cm
Flurbreite≥ 1,20 m
Bewegungsfläche (Rollstuhl)≥ 1,50 × 1,50 m
Balkon-/Terrassentürschwelle≤ 2 cm
Aufbauhöhe bodengleiche Duschemax. 2 cm
Bedienelemente (max. Höhe)≤ 85 cm

KfW- und BAFA-Fördermittel

Der Verwalter sollte die Fördermöglichkeiten kennen und die Eigentümer darüber aufklären:

  • KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für energetische Sanierung, Barrierefreiheit (KfW 455-B) und Heizungstausch.
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für Heizungsanlagen mit erneuerbaren Energien (Bundesförderung für effiziente Gebäude — BEG).
  • Der Förderantrag ist vor dem Beginn der Maßnahme zu stellen.
  • Die Eigentümerversammlung muss sowohl die Maßnahme als auch die Antragstellung beschließen.

Prüfungshinweis: Das GEG (in Kraft seit 2020, zuletzt geändert 2024) kommt häufig in der Prüfung vor. Einprägen sollten Sie: die Energieausweistypen (Verbrauchs- vs. Bedarfsausweis), die Gültigkeit von 10 Jahren, die 65 %-Regel des §71 GEG, die Legionellenprüfung alle 3 Jahre, die Kaltwasserzähler-Eichung über 6 Jahre sowie das Zweiwege-Notrufsystem im Aufzug.

Wie geht es weiter?

Häufige Fragen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre — nicht 5. Unterschieden werden zwei Varianten: der Energieverbrauchsausweis (basierend auf Verbrauchsdaten) und der Energiebedarfsausweis (basierend auf Bau- und Anlagendaten). Einen „Energiegebäudeausweis" kennt das Gesetz nicht.

Was schreibt §71 GEG zum Heizungsaustausch vor?

Nach §71 GEG muss eine neue Heizungsanlage mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gewinnen. Beliebte Prüfungsfalle: Der Wert liegt bei 65 %, nicht bei 60 %.

Wie oft ist eine Legionellenprüfung erforderlich?

Bei Anlagen mit Warmwasserspeicher, deren Wasser im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben wird, schreibt die Trinkwasserverordnung mindestens alle 3 Jahre eine Legionellenprüfung vor. Kaltwasserzähler sind alle 6 Jahre neu zu eichen.

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