Die Prüfung auf einen Blick
| Kennzahl | Wert |
|---|---|
| Schriftliche Prüfung | 90 Minuten |
| Prüfungsaufgaben | ca. 50 |
| Mündliche Prüfung | mindestens 15 Minuten |
| Bestehensgrenze je Bereich | 50 % |
| Prüfungsbereiche | 4 |
So ist die Prüfung aufgebaut
Die Sachkundeprüfung nach ZertVerwV setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Bestehen müssen Sie beide — wobei der mündliche Teil erst dann ansteht, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.
Schriftliche Prüfung
- Dauer: 90 Minuten
- ca. 50 Aufgaben (Multiple Choice und kurze offene Fragen)
- alle 4 Themenbereiche werden abgefragt
- bestanden mit mindestens 50 % je Bereich
- Hilfsmittel: meist keine (von der IHK abhängig)
Mündliche Prüfung
- Dauer: mindestens 15 Minuten
- Prüfungsausschuss: 3 Personen
- Schwerpunkt: WEG-Recht (Pflichtthema)
- häufig praxisnahe Fallbeispiele
- nur bei bestandenem schriftlichem Teil
Bereich-Bestehensgrenze: In jedem der vier Prüfungsbereiche müssen Sie mindestens 50 % erreichen. Liegen Sie etwa im technischen Bereich darunter, ist die Prüfung nicht bestanden — selbst wenn der Gesamtdurchschnitt höher ausfällt.
Anmeldung und Ablauf
Die Anmeldung bei der gewählten IHK übernehmen Sie selbst. Der typische Weg führt über sechs Schritte:
- Prüfungstermin recherchieren: auf der Website Ihrer gewählten IHK — die Termine unterscheiden sich je Standort (4–12 pro Jahr). Gefragte Termine sind rasch ausgebucht.
- Online anmelden: über das IHK-Prüfungsportal. Benötigt werden Name, Adresse und ggf. Unternehmensdaten. Die Anmeldefrist endet meist 4 Wochen vor dem Prüfungstermin.
- Prüfungsgebühr bezahlen: 140–350 EUR je nach IHK-Standort, nach der Anmeldung per Rechnung. Ein Nachweis über einen Vorbereitungskurs ist nicht erforderlich.
- Schriftliche Prüfung ablegen: 90 Minuten in den Räumen der IHK. Denken Sie an einen Lichtbildausweis. Das Ergebnis liegt meist nach wenigen Wochen vor.
- Mündliche Prüfung (bei Bestehen): die IHK nennt Ihnen den Termin. Mindestens 15 Minuten vor dem Prüfungsausschuss.
- Zertifikat erhalten: das IHK-Zertifikat als Nachweis nach §26a WEG — bundesweit gültig und unbefristet.
Wiederholung der Prüfung
Sollten Sie nicht bestehen, können Sie die Prüfung innerhalb von 2 Jahren beliebig oft wiederholen — bei jeder IHK in Deutschland. Wer allein im mündlichen Teil gescheitert ist, muss in der Regel nur diesen erneut ablegen (zu einer günstigeren Wiederholungsgebühr).
Tipp: Einige IHKs lassen zu, nach dem Nichtbestehen bereits zum nächsten Termin — auch bei einer anderen IHK — erneut anzutreten. Die Frist von 2 Jahren beginnt mit dem ersten Prüfungsversuch.
Freie Standortwahl
An die IHK Ihres Wohnorts sind Sie nicht gebunden. Die Prüfung legen Sie bei jeder IHK ab, die sie anbietet. Da Gebühren und Termine spürbar variieren, zahlt sich ein Vergleich aus.
Weiterführende Themen
- Alle Prüfungsthemen → was in der Prüfung drankommt
- Prüfungstipps → Lernstrategie und häufige Fehler
- Mündliche Prüfung → Ablauf, typische Fragen, Bewertung
- IHK-Standorte → Gebühren und Termine vergleichen
