— Prüfungsablauf

Mündliche Prüfung Zertifizierter Verwalter — Ablauf, Inhalte und Tipps

Was kommt in der mündlichen Prüfung nach §26a WEG auf Sie zu? Hier erfahren Sie alles zu Ablauf, typischen Themen, Bewertungskriterien und der optimalen Vorbereitung.

Die mündliche Prüfung auf einen Blick

KennzahlWert
Dauer pro Prüflingmindestens 15 Minuten
Prüfer im Ausschuss3
Maximale Personen pro Gruppe5
Wiederholungsfrist2 Jahre

Was ist die mündliche Prüfung?

Die mündliche Prüfung ist verbindlicher Teil der IHK-Sachkundeprüfung nach §26a WEG und der Zertifizierter-Verwalter-Verordnung (ZertVerwV). Sie kommt ausschließlich dann zustande, wenn Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.

  • Pflichtbestandteil nach §26a WEG und ZertVerwV
  • erst nach bestandener schriftlicher Prüfung
  • mindestens 15 Minuten pro Prüfling
  • Prüfungsausschuss: 3 Prüfer (IHK-Prüfungsausschuss)
  • Schwerpunkt: WEG-Recht und praxisnahe Fallbeispiele

Hinweis: Geprüft wird, ob die Kandidaten ihr Wissen auf konkrete Verwaltungssituationen übertragen können — nicht bloß auswendig gelernte Fakten.

Ablauf der mündlichen Prüfung

Die mündliche Prüfung findet entweder als Einzel- oder als Gruppenprüfung (bis zu 5 Personen gleichzeitig) statt. Auch in der Gruppe wird jeder Prüfling mindestens 15 Minuten lang aktiv geprüft.

  • Fallbeispiel-basiert: Die Prüfer entwerfen reale Verwaltungssituationen, auf die Sie reagieren müssen.
  • Keine feste Fragenliste: Die Prüfer orientieren sich an einem Themenrahmen, passen ihre Fragen jedoch laufend an Ihre Antworten an.
  • Bewertung: fachliche Kompetenz, rechtliche Argumentation, Praxisnähe.
  • Termin: meist am selben Tag oder wenige Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
  • Den Termin nennt Ihnen die IHK, sobald Sie den schriftlichen Teil bestanden haben.

Typische Themen der mündlichen Prüfung

Im Mittelpunkt der mündlichen Prüfung stehen das WEG-Recht und praxisnahe Verwaltungsszenarien. Diese Themen tauchen besonders oft auf:

Eigentümerversammlung

  • Ladung und Fristen
  • Beschlussfassung und Mehrheiten
  • Anfechtung von Beschlüssen

Verwalteraufgaben

  • Aufgaben nach §27 WEG
  • Bestellung und Abberufung des Verwalters
  • Verwaltervertrag

Bauliche Veränderungen

  • Bauliche Veränderungen §20 WEG
  • privilegierte Maßnahmen (Barrierefreiheit, E-Mobilität)
  • Kostentragung

Finanzen & Haftung

  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Sonderumlage und Hausgeldklage
  • Verkehrssicherungspflichten

Außerdem rückt häufig die WEG-Reform 2020 in den Fokus — vor allem die Neufassung des §27 WEG, die gestärkte Stellung der GdWE als Rechtsträgerin sowie die vereinfachten Regeln für bauliche Veränderungen.

Tipps für die mündliche Prüfung

Wer gut vorbereitet ist, kann der mündlichen Prüfung gelassen entgegensehen. Diese fünf Schritte haben sich in der Praxis bewährt:

  • WEG-Recht vertiefen: Arbeiten Sie die §§ 18–29 WEG vor der Prüfung als Pflichtlektüre durch — besonders §27 (Verwalteraufgaben), §20 (bauliche Veränderungen) und §24 (Eigentümerversammlung).
  • Fallbeispiele üben: Trainieren Sie Praxisfälle rund um Eigentümerversammlung und Verwalterhaftung. Szenarien wie „Beschluss wurde ohne ordentliche Ladung gefasst — was tun?“ sollten Sie flüssig beantworten können.
  • Paragraphen zitieren: Konkrete Gesetzesgrundlagen zu benennen wirkt überzeugend. Statt „das Gesetz sagt …“ besser „nach §27 Abs. 1 WEG ist der Verwalter verpflichtet …“.
  • Ruhig kommunizieren: Bei Unsicherheit dürfen Sie nachfragen — das wirkt professionell. Die Prüfer erwarten keine fehlerfreien Antworten, sondern strukturiertes Denken.
  • Struktur zeigen: Gliedern Sie Ihre Antworten: Problem benennen, Rechtsgrundlage nennen, Lösung ableiten. Diese drei Schritte machen selbst unsichere Antworten überzeugend.

Was passiert bei Nichtbestehen der mündlichen Prüfung?

Wer die mündliche Prüfung nicht besteht, braucht die schriftliche Prüfung nicht zu wiederholen — sie bleibt bestanden. Nur den mündlichen Teil legen Sie erneut ab.

  • Wiederholung innerhalb von 2 Jahren nach der schriftlichen Prüfung möglich
  • die Wiederholungsgebühr ist meist niedriger (50–100 EUR)
  • die Wiederholung können Sie bei jeder IHK in Deutschland ablegen

Frist beachten: Die Zwei-Jahres-Frist läuft ab dem Datum der schriftlichen Prüfung — nicht ab dem der mündlichen. Wer die Frist verstreichen lässt, muss die gesamte Prüfung von vorn beginnen.

Weiterführende Themen

Häufige Fragen

Wann findet die mündliche Prüfung statt?

Die mündliche Prüfung gehört verbindlich zur IHK-Sachkundeprüfung nach §26a WEG und ZertVerwV. Sie wird nur dann angesetzt, wenn Sie den schriftlichen Teil erfolgreich bestanden haben. Der Termin liegt in der Regel am selben Tag oder wenige Wochen nach der schriftlichen Prüfung.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Pro Prüfling dauert sie mindestens 15 Minuten vor einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss und kann als Einzel- oder Gruppenprüfung (bis zu 5 Personen) stattfinden. Sie ist fallbeispiel-basiert: Die Prüfer schildern reale Verwaltungssituationen und richten ihre Fragen nach Ihren Antworten aus. Bewertet werden fachliche Kompetenz, rechtliche Argumentation und Praxisnähe.

Was passiert, wenn ich die mündliche Prüfung nicht bestehe?

Die bereits bestandene schriftliche Prüfung behalten Sie — nur der mündliche Teil ist erneut abzulegen, und zwar innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der schriftlichen Prüfung. Die Wiederholungsgebühr fällt meist niedriger aus (50–100 EUR) und lässt sich bei jeder IHK entrichten.

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