Warum die WEG-Reform 2020 Online-Versammlungen möglich macht
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 1. Dezember 2020 hat § 23 Abs. 1 WEG dahingehend geändert, dass Beschlüsse der Eigentümer außerhalb einer Versammlung — also rein schriftlich oder in hybrider Form — möglich sind, wenn alle Eigentümer zustimmen oder die Gemeinschaftsordnung dies vorsieht. Für Online-Versammlungen mit Abstimmungsrecht gilt zudem § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG: Eigentümer können online teilnehmen und ihr Stimmrecht digital ausüben, sofern der Verwalter dies vorsieht. ImmoGenio unterstützt sowohl die reine Online-Versammlung als auch das hybride Format (Teile der Eigentümer physisch, andere online zugeschaltet).
MEA-Gewichtung: wie Stimmanteile technisch berechnet werden
Jeder Eigentümer hat Miteigentumsanteile gemäß Teilungserklärung — typischerweise ausgedrückt als Bruch (z. B. 125/10.000). ImmoGenio speichert die MEA-Werte je Einheit und berechnet für jede Abstimmung parallel die Kopfmehrheit (eine Stimme je Eigentümer) und die MEA-Mehrheit (Stimmanteile gewichtet nach MEA). Bei der qualifizierten Mehrheit nach § 25 Abs. 1 WEG — die sowohl Kopfmehrheit als auch Mehrheit nach Miteigentumsanteilen erfordert — prüft ImmoGenio beide Bedingungen gleichzeitig und zeigt im Dashboard unmissverständlich an, ob der Beschluss gefasst oder gescheitert ist. Vollmachten werden kumuliert: Stimmt Eigentümer B für sich selbst (250 MEA) und in Vollmacht für Eigentümer A (125 MEA), wird seine Stimmgewichtung mit 375 MEA berechnet.
Vollmachten digital: wie die Bevollmächtigung im Portal abläuft
Eigentümer, die nicht selbst teilnehmen können oder möchten, erteilen die Vollmacht direkt im Eigentümerportal: Empfänger auswählen, Umfang festlegen (alle TOPs oder bestimmte Punkte), digital bestätigen. Der Bevollmächtigte sieht in der Versammlung für welche Anteile er abstimmt und muss Vollmachten für jeden TOP separat ausüben — eine versehentliche Sammelabstimmung ist technisch ausgeschlossen. Das Beschlussprotokoll weist die Vollmachten namentlich aus, sodass die Beschlussfähigkeit und die Legitimation jeder abgegebenen Stimme lückenlos dokumentiert sind.