— GenioFlow · Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan nach § 28 WEG: 8 Stufen vom Entwurf bis zur Hausgeld-Anpassung.

Der Wirtschaftsplan ist das Herzstück jeder WEG-Verwaltung. ImmoGenio führt Sie als geführter Workflow durch die acht Zustände nach § 28 WEG — Entwurf, interne Prüfung, ETV-Vorlage, Versammlungsbeschluss — und schließt mit der automatischen Hausgeld-Sollstellung ab. Jeder Schritt ist mit Akteur und Zeitstempel im Audit-Trail dokumentiert.

2 Tage Plan-Vorbereitung + manuelle Sollstellung 4 Std Plan-Erstellung + Beschluss in der ETV
  • 8-State-Workflow nach § 28 WEG: Entwurf → intern geprüft → vorgelegt → in Versammlung → beschlossen / abgelehnt / vertagt / zurückgezogen.
  • ETV-Kopplung: Die Versammlung öffnet den Plan automatisch zum Beschluss — kein vergessener Tagesordnungspunkt mehr.
  • Automatische Hausgeld-Sollstellung: Nach Beschluss berechnet die Engine die individuellen Beträge anhand der Miteigentumsanteile (MEA).
  • Verwaltungsbeirat-Workflow: Lesezugriff in der Prüfphase, Kommentar-Funktion, dokumentierte Freigabe.
  • SEPA-Mandate werden auf die neuen Hausgeld-Beträge umgestellt — Pre-Notification-Frist automatisch eingehalten.
  • Beschluss-Sammlung nach § 18 WEG: Beschlossene Pläne sind unveränderlich, mit Aufbewahrungsfrist im zentralen Archiv.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Plan erstellen, Beirat einbinden

    Vorjahreszahlen werden automatisch übernommen, Lieferantenrechnungen aktualisieren die Positionen. Der Verwaltungsbeirat prüft und kommentiert vor der ETV-Vorlage.

  2. 02

    In der ETV beschließen

    Beim Öffnen der Versammlung erscheint der Plan als Tagesordnungspunkt. Das Abstimmungsergebnis wird direkt im Portal erfasst — annehmen, ablehnen oder vertagen.

  3. 03

    Hausgeld automatisch anpassen

    Nach Beschluss berechnet die Engine die neuen MEA-anteiligen Sollstellungen, passt SEPA-Mandate an und archiviert das Beschluss-Dokument unveränderlich.

Der vollständige Zustandsraum

Der Wirtschaftsplan-Workflow modelliert acht explizite Zustände. Übergänge sind nur dort möglich, wo das Diagramm Pfeile zeigt — alles andere ist technisch gesperrt. Das Diagramm zeigt den erlaubten Pfad nach § 28 WEG inklusive der Sonderwege „vertagen” und „zurückziehen”:

pruefen

an_etv_legen

etv_oeffnen

annehmen

ablehnen

vertagen

zurueckziehen

ueberarbeiten

entwurf

intern_geprueft

vorgelegt

in_versammlung

beschlossen

abgelehnt

vertagt

zurueckgezogen

Jeder Übergang löst zusätzlich Side-Effects aus — der Übergang in den Terminal-Zustand „beschlossen” beispielsweise triggert die Hausgeld-Sollstellung, das Archivieren des Beschluss-Dokuments und die SEPA-Mandats-Anpassung.

Beispiel: WEG „Lindenstraße 12” mit 14 Einheiten

Damit der Workflow konkret wird, hier ein vollständiges Szenario aus der Praxis. Die WEG „Lindenstraße 12” hat 14 Einheiten mit insgesamt 1.000/1.000 MEA. Der Verwalter erstellt für das Wirtschaftsjahr 2027 einen Plan mit folgenden Eckdaten:

PositionBetrag
Gesamteinnahmen (Hausgeld + Zinsen)96.480 €
Bewirtschaftungskosten (Heizung, Strom, Wasser, Müll)38.200 €
Verwaltungskosten (Honorar, Versicherung, Bankgebühren)12.800 €
Instandhaltungs-Rücklagen-Zuführung24.000 €
Sonstiges21.480 €

Sequenz im Portal:

Hausgeld-ModulEigentümer (ETV)VerwaltungsbeiratImmoGenioVerwalterHausgeld-ModulEigentümer (ETV)VerwaltungsbeiratImmoGenioVerwalterETV-Tag: Tagesordnungspunkt 4Plan-Entwurf 2027 anlegen1Workflow startet im Zustand "entwurf"2Aktion "pruefen" auslösen3Lesezugriff + Kommentarfunktion freischalten4Freigabe-Vermerk5Zustand "intern_geprueft"6ETV-Termin verknüpfen, "an_etv_legen"7"etv_oeffnen" beim Versammlungsstart8Mehrheitsbeschluss erfassen9Aktion "annehmen" → "beschlossen"10Hausgeld-Sollstellungen je Eigentümer berechnen11SEPA-Mandate auf neue Beträge umstellen12Beschluss-PDF im Archiv ablegen (§ 18 WEG)13

Der gesamte Vorgang ist vollständig im Audit-Trail dokumentiert: vom ersten Speichern des Entwurfs bis zur letzten SEPA-Mandats-Anpassung. Im Streitfall mit einem Eigentümer können Sie auf Knopfdruck nachweisen, dass der Plan in der ETV mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit beschlossen wurde — inklusive Datum, Uhrzeit und Versammlungsleiter.

Warum nicht einfach Excel und Word?

Klassische WEG-Verwalter arbeiten mit Excel-Vorlagen für den Wirtschaftsplan, Word-Dokumenten für das Beschlussprotokoll und einem manuellen Anlegen der neuen Sollstellungen in der Buchhaltungssoftware. Der Mehraufwand ist erheblich — vor allem aber: die einzelnen Schritte sind nicht miteinander verknüpft. Nichts verhindert, dass der Verwalter vergisst, die SEPA-Mandate anzupassen oder den Beschluss in die Beschluss-Sammlung einzutragen.

GenioFlow erzwingt die Reihenfolge technisch. Der Übergang in „beschlossen” kann nur erfolgen, wenn der Plan zuvor in einer ETV vorgelegt wurde. Die Hausgeld-Anpassung läuft als Side-Effect des Übergangs — sie kann nicht „vergessen” werden. Die Beschluss-Archivierung passiert ebenfalls automatisch und unveränderlich.

Häufige Fragen

Welche rechtliche Grundlage hat die Wirtschaftsplan-Genehmigung?

§ 28 Abs. 1 WEG verpflichtet jeden WEG-Verwalter, jährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben sowie die anteilige Belastung jedes Eigentümers ausweist. Der Plan wird durch Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung genehmigt. ImmoGenio bildet diesen Prozess als 8-State-Workflow ab — von der Erstellung bis zur Hausgeld-Anpassung.

Was passiert nach der Genehmigung automatisch?

Sobald der Workflow den Zustand „beschlossen" erreicht, triggert die Engine drei Folgeaktionen: (1) Die individuellen Hausgeld-Sollstellungen werden anhand der Miteigentumsanteile (MEA) berechnet und für jeden Eigentümer angelegt, (2) die SEPA-Lastschrift-Mandate werden auf die neuen Beträge umgestellt, sofern hinterlegt, (3) das Beschluss-Dokument wird als unveränderliches PDF im zentralen Archiv abgelegt — mit Aufbewahrungsfrist nach § 18 WEG.

Was ist, wenn die Eigentümerversammlung den Plan vertagt?

Vertagt die Versammlung den Beschluss, wechselt der Workflow in den Zustand „vertagt". ImmoGenio legt automatisch eine Aufgabe für den Verwalter an — mit Hinweis auf den nächsten ETV-Termin. Bis zum neuen Beschluss bleiben die alten Hausgeld-Sollstellungen in Kraft (§ 28 Abs. 2 WEG: Fortgeltung des bisherigen Plans bis zur Beschlussfassung über den neuen).

Wer darf welchen Zustandsübergang auslösen?

Die Engine prüft Rolle und Zustand bei jedem Übergang: Verwalter darf „prüfen", „an_etv_legen" und „etv_oeffnen" auslösen. Verwaltungsbeirat darf den Plan kommentieren und die interne Prüfung mitfreigeben. Der Beschluss-Übergang in der ETV erfordert eine dokumentierte Mehrheitsabstimmung — nur Admin und Verwalter können das Ergebnis verbuchen. Eigentümer haben Read-only-Zugang zum aktuellen Zustand.

Wie wird der Wirtschaftsplan im Portal visualisiert?

Das `GenioFlowPanel` im Wirtschaftsplan-Detail zeigt den aktuellen Zustand als React-Flow-Diagramm — mit hervorgehobenem Aktiv-Knoten, möglichen Übergängen als Buttons und vollständiger Historie aller bisherigen Zustandswechsel. Verwaltungsbeiräte und Eigentümer sehen denselben Stand in Echtzeit (Socket.io), inkl. Audit-Trail mit Akteur und Zeitstempel.

Kann ich einen bereits beschlossenen Wirtschaftsplan korrigieren?

Ein beschlossener Plan ist als Terminal-Zustand unveränderlich — das ist eine Compliance-Anforderung aus § 18 WEG (Beschlusssammlung). Korrekturen erfolgen über einen Nachtragsbeschluss: Sie erstellen einen neuen Wirtschaftsplan-Workflow mit Bezug auf den Vorgänger. Der ursprüngliche Beschluss bleibt im Beschlussbuch erhalten, der Nachtrag wird als separater Eintrag mit Verweis verbucht.

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