Mietvertrag über ein möbliertes Einzelzimmer
Vertragsparteien
Vermieter
Name des Vermieters Anschrift des Vermieters
Mieter
Name des Mieters, geboren am Geburtsdatum des Mieters Anschrift des Mieters
§ 1 Mietgegenstand
(1) Vermietet wird ein möbliertes Zimmer im Hause Anschrift des Objekts, gelegen im Bezeichnung der Wohnung, mit einer Wohnfläche von ca. Wohnfläche Zimmer m².
(2) Zur Mitbenutzung freigegeben werden:
- Küche / Kochnische
- Bad / WC
- Flur und Eingangsbereich
(3) Das Zimmer ist mit den im Inventarverzeichnis (Anlage 1) aufgeführten Möbeln und Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Der Mieter bestätigt durch Unterschrift den vollständigen und mangelfreien Zustand bei Übergabe. Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, sind zu ersetzen.
(4) Die Mitnutzung gemeinschaftlicher Räume erfolgt rücksichtsvoll und unter Beachtung der Hausordnung.
§ 2 Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am Mietbeginn Nur wenn angegeben: Mietende (optional, leer = unbefristet) und ist bis zum Mietende (optional, leer = unbefristet) befristet — bei berechtigtem Eigeninteresse des Vermieters (§ 575 BGB) oder bei Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB) Sonst und läuft auf unbestimmte Zeit; Kündigung gemäß § 573c BGB.
(2) Bei Vermietung an einen einzelnen Mieter zur Mitbenutzung der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB) gelten die Vorschriften der ordentlichen Kündigung mit eingeschränktem Mieterschutz; die Kündigungsfrist beträgt dann nach § 573c Abs. 3 BGB bis zum 15. eines Monats zum Ablauf des nächsten Monats.
§ 3 Miete
(1) Die monatliche Gesamtmiete setzt sich zusammen aus:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundmiete (inkl. Möblierungszuschlag) | Grundmiete (inkl. Möblierungszuschlag) € |
| Pauschale für Betriebskosten, Strom, Heizung, Wasser, Internet | Nebenkosten-Pauschale (Strom, Heizung, Wasser, Internet) € |
(2) Die Miete ist im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats, auf das Konto des Vermieters zu zahlen:
- IBAN: IBAN (Vermieter)
(3) Die Pauschale deckt sämtliche Nebenkosten ab. Eine jährliche Abrechnung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 4 Kaution
(1) Der Mieter leistet eine Kaution in Höhe von Kaution (max. 3× Nettokaltmiete) € (höchstens drei Nettokaltmieten, § 551 BGB).
(2) Die Kaution wird vom Vermögen des Vermieters getrennt verzinslich angelegt; die Zinsen stehen dem Mieter zu.
(3) Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Zimmers nebst Inventar, abzüglich etwaiger Forderungen.
§ 5 Hausordnung und Mitbenutzung
(1) Der Mieter benutzt die Gemeinschaftsräume rücksichtsvoll. Insbesondere gilt:
- Küche/Bad sind nach Nutzung sauber zu hinterlassen.
- Geräte und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
- Verbrauchsmaterial des Haushalts (Reinigungsmittel, Müllbeutel) ist gemäß WG-internem Plan zu beschaffen — sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Ruhezeiten gelten von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig.
(3) Übernachtungsgäste sind kurzfristig erlaubt; Aufnahme weiterer Personen über mehr als zwei Wochen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 6 Schlüssel
(1) Der Mieter erhält Bezeichnung der Wohnung-Schlüssel sowie ggf. Haus- und Briefkastenschlüssel gemäß Schlüsselprotokoll (Anlage 2).
(2) Bei Verlust haftet der Mieter für die Kosten eines erforderlichen Schließanlagen-Austauschs.
§ 7 Internet / WLAN
(1) Internet/WLAN ist über die Pauschale gemäß § 3 abgegolten.
(2) Der Mieter nutzt den Anschluss eigenverantwortlich und stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte über den Anschluss verbreitet werden. Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter aus rechtswidriger Nutzung frei.
§ 8 Tierhaltung und Rauchen
(1) Tierhaltung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
(2) Rauchen ist im Zimmer und in den Gemeinschaftsräumen nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
§ 9 Untervermietung
Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung des Zimmers an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht zulässig.
§ 10 Rückgabe
(1) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Zimmer besenrein, vollständig geräumt von eigenen Sachen und mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis zurückzugeben.
(2) Bei Schäden über normale Abnutzung hinaus haftet der Mieter.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anlagen
- Anlage 1: Inventarverzeichnis (möblierte Ausstattung)
- Anlage 2: Schlüsselprotokoll
- Anlage 3: Hausordnung