Untermietvertrag
Vertragsparteien
Hauptmieter (= Untervermieter)
Name des Mieters Anschrift des Mieters
Untermieter
Name des Untermieters, geboren am Geburtsdatum des Untermieters Anschrift des Untermieters
§ 1 Mietgegenstand
(1) Der Hauptmieter überlässt dem Untermieter im Hause Anschrift des Hauses, in der Wohnung Bezeichnung der Wohnung, folgende Räume zur alleinigen Nutzung:
- Überlassene Räume mit ca. Wohnfläche Zimmer m²
(2) Zur Mitbenutzung sind freigegeben:
- ☐ Küche
- ☐ Bad/WC
- ☐ Flur
- ☐ Balkon/Terrasse
- ☐ Keller-/Bodenraum
(3) Möblierung: ☐ Räume sind unmöbliert / ☐ teilweise möbliert / ☐ vollständig möbliert (Inventarverzeichnis Anlage 2).
§ 2 Erlaubnis des Hauptvermieters
(1) Die Untervermietung erfolgt mit schriftlicher Erlaubnis des Hauptvermieters vom Datum der Erlaubnis (Anlage 1). Ohne diese Erlaubnis ist der Hauptmieter nicht zur Untervermietung berechtigt; der Vertrag gilt aufschiebend bedingt bis zur Erlaubniserteilung.
(2) Eine etwaige vom Hauptvermieter geforderte Untermietzulage ist im vereinbarten Mietzins (§ 4) berücksichtigt bzw. wird vom Hauptmieter direkt an den Hauptvermieter abgeführt.
§ 3 Vertragsdauer
(1) Das Untermietverhältnis beginnt am Mietbeginn Nur wenn angegeben: Mietende (optional, leer = unbefristet) und ist bis zum Mietende (optional, leer = unbefristet) befristet — die Befristung ist nur wirksam, wenn ein berechtigtes Eigeninteresse vorliegt (§ 575 BGB) bzw. die Voraussetzungen des § 549 Abs. 2 BGB erfüllt sind Sonst und ist unbefristet — Kündigung beidseitig mit der gesetzlichen Frist (§ 573c BGB: drei Monate zum Monatsende; bei möbliertem Zimmer in vom Hauptmieter selbst bewohnter Wohnung gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB bis zum 15. zum Ablauf des nächsten Monats).
(2) Akzessorietät: Das Untermietverhältnis endet automatisch mit Beendigung des Hauptmietverhältnisses. Der Hauptmieter weist hierauf ausdrücklich hin.
§ 4 Miete und Nebenkosten
(1) Die monatliche Untermiete beträgt:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Grundmiete (anteilig, ggf. inkl. Möblierungszuschlag) | Grundmiete (anteilig, ggf. inkl. Möblierungszuschlag) € |
| Pauschale für Nebenkosten, Strom, Heizung, Wasser, Internet | Nebenkosten-Pauschale (Strom, Heizung, Wasser, Internet) € |
(2) Die Untermiete darf die anteilige Hauptmiete (zzgl. zulässiger Untermietzulage und Möblierungszuschlag) nicht erheblich überschreiten — andernfalls droht Mietpreisüberhöhung (§ 5 WiStG).
(3) Die Pauschale deckt sämtliche Nebenkosten abschließend ab. Eine Abrechnung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich vereinbart wird.
(4) Zahlung monatlich im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats, auf folgendes Konto des Hauptmieters:
- IBAN: IBAN (Hauptmieter)
§ 5 Kaution
(1) Der Untermieter leistet eine Kaution in Höhe von Kaution (max. 3× Nettokaltmiete) € (höchstens drei Nettokaltmieten, § 551 BGB).
(2) Die Kaution wird vom Vermögen des Hauptmieters getrennt verzinslich angelegt; die Zinsen stehen dem Untermieter zu.
(3) Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räume nebst Inventar, abzüglich etwaiger Forderungen.
§ 6 Pflichten des Untermieters
(1) Der Untermieter verpflichtet sich, die Hausordnung des Hauptvermieters (Anlage 3) einzuhalten.
(2) Der Untermieter behandelt die Mietsache pfleglich. Schäden, die er oder Personen aus seinem Bereich verursachen, sind zu ersetzen.
(3) Ruhezeiten gelten 22:00–6:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig.
(4) Eine weitere Untervermietung durch den Untermieter ist ausgeschlossen.
§ 7 Mitbenutzung gemeinschaftlicher Räume (bei WG-Konstellation)
(1) Die Nutzung von Küche und Bad erfolgt im Wechsel und unter gegenseitiger Rücksichtnahme.
(2) Verbrauchsmaterial des Haushalts (Reinigungsmittel, Klopapier, Toilettenartikel) wird gemäß WG-internem Verteilungsschlüssel beschafft.
(3) Übernachtungsgäste sind kurzfristig erlaubt; eine Aufnahme weiterer Personen über mehr als zwei Wochen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hauptmieters und ggf. des Hauptvermieters.
§ 8 Schlüssel
Der Untermieter erhält die in Anlage 4 (Schlüsselprotokoll) aufgeführten Schlüssel und gibt diese bei Vertragsende vollständig zurück. Bei Verlust haftet der Untermieter für die Kosten eines erforderlichen Schließanlagen-Austauschs.
§ 9 Datenschutz
Der Hauptmieter verarbeitet personenbezogene Daten des Untermieters zur Vertragsdurchführung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Eine Weitergabe an den Hauptvermieter erfolgt im notwendigen Umfang (z. B. Erlaubnis-Antrag, Abrechnung).
§ 10 Rückgabe
(1) Bei Vertragsende sind die Räume besenrein, vollständig geräumt und (bei möblierter Vermietung) mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis zurückzugeben.
(2) Bei Schäden über die normale Abnutzung hinaus haftet der Untermieter.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Es gilt deutsches Recht.
Anlagen
- Anlage 1: Erlaubnis des Hauptvermieters (Kopie)
- Anlage 2: Inventarverzeichnis (bei möblierter Vermietung)
- Anlage 3: Hausordnung des Hauptvermieters
- Anlage 4: Schlüsselprotokoll
- Anlage 5: Datenschutzinformation