Gewerbemietvertrag
Vertragsparteien
Vermieter
Name des Vermieters Anschrift des Vermieters
Mieter
Firma des Mieters Anschrift des Mieters Handelsregister: Handelsregister des Mieters vertreten durch den Geschäftsführer Geschäftsführer des Mieters
§ 1 Mietgegenstand und Nutzungszweck
(1) Vermietet werden die im Hause Anschrift des Objekts im Lage der Gewerberäume (z. B. Erdgeschoss) gelegenen Gewerberäume mit einer Gesamtfläche von ca. Gewerbefläche m², bestehend aus den Räumen gemäß Lageplan (Anlage 1).
(2) Der Nutzungszweck ist: Nutzungszweck.
(3) Eine andere Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(4) Mitvermietet sind, soweit gekennzeichnet: Lagerräume, Sanitäreinrichtungen, Parkplätze gemäß Anlage 1.
(5) Eine Flächenabweichung von bis zu 5 % ist unbeachtlich; größere Abweichungen berechtigen zur Mietminderung pro rata.
§ 2 Mietzeit
(1) Das Mietverhältnis beginnt am Mietbeginn und endet am Mietende (Befristung) ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Der Mieter erhält das Recht, das Mietverhältnis durch einseitige schriftliche Erklärung zweimal um jeweils fünf Jahre zu verlängern (Optionsrecht). Die Erklärung muss spätestens zwölf Monate vor Vertragsende beim Vermieter eingegangen sein.
(3) Schriftform-Hinweis: Sämtliche Vertragsänderungen, Nebenabreden und Verlängerungen bedürfen der Schriftform (§ 550 BGB). Bei Verstoß gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit geschlossen mit den gesetzlichen Kündigungsfristen.
(4) Vor Vertragsende ist eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich (§ 543 BGB).
§ 3 Miete und Nebenkosten
(1) Die monatliche Miete setzt sich zusammen aus:
| Position | Betrag netto |
|---|---|
| Grundmiete | Grundmiete (netto) € |
| Vorauszahlung Betriebskosten | Vorauszahlung Betriebskosten (netto) € |
| Zwischensumme | siehe Summe |
| Umsatzsteuer (sofern Option nach § 9 UStG) | + 19 % |
(2) Der Vermieter optiert hiermit zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG, sofern der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Räume ausschließlich für umsatzsteuerpflichtige Leistungen nutzt. Der Mieter bestätigt dies durch gesonderte Erklärung (Anlage 2).
(3) Die Miete ist monatlich im Voraus bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats auf folgendes Konto zu zahlen:
- IBAN: IBAN (Vermieter)
(4) Bei Verzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 2 BGB — Geschäftsverkehr).
§ 4 Wertsicherung (Indexklausel)
(1) Die Grundmiete passt sich entsprechend der Veränderung des Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2020 = 100) des Statistischen Bundesamtes an.
(2) Sobald sich der Index gegenüber dem Stand bei Vertragsbeginn (bzw. der letzten Anpassung) um mindestens 10 Prozent verändert hat, ist jede Partei berechtigt, eine entsprechende Anpassung der Grundmiete in gleichem prozentualem Verhältnis zu verlangen. Die Anpassung wirkt zum Ersten des auf das Anpassungsverlangen folgenden Monats.
(3) Diese Klausel erfüllt die Voraussetzungen des § 3 Preisklauselgesetz, insbesondere weil der Vertrag mit einer festen Laufzeit von mindestens zehn Jahren oder mit Optionsrechten in entsprechender Länge geschlossen ist.
§ 5 Betriebskosten
(1) Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß Anlage 3 (umlagefähige Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV sowie ergänzend die ausdrücklich benannten gewerbespezifischen Kosten wie Verwaltung, Wartung Aufzug, Brandschutz, Sicherheitsdienst, Außenanlagen).
(2) Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet, spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraums.
(3) Verteilungsschlüssel: Mietfläche, soweit nicht zwingend Verbrauch.
§ 6 Kaution
(1) Der Mieter leistet eine Mietsicherheit in Höhe von Kaution (i.d.R. 3 Bruttomonatsmieten) € (in der Regel drei Bruttomonatsmieten).
(2) Die Kaution kann erbracht werden durch:
- ☐ Hinterlegung auf einem verzinslichen Mietkautionskonto
- ☐ Selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse, unbefristet, mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
(3) § 551 BGB findet keine Anwendung (gilt nur für Wohnraum). Eine höhere Sicherheit als drei Monatsmieten kann frei vereinbart werden.
§ 7 Übergabe und Zustand der Mieträume
(1) Der Mieter übernimmt die Räume im gegenwärtigen, ihm bekannten Zustand. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt (Anlage 4).
(2) Der Mieter hat die Räume während der Mietzeit auf eigene Kosten in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und durchzuführen:
- Schönheitsreparaturen (Maler-, Tapezier- und Lackierarbeiten innerhalb der Räume)
- Kleinreparaturen bis zu 150 € je Einzelfall, jährlich höchstens 8 % der Jahresnettokaltmiete
(3) Dach und Fach sowie tragende Bauteile bleiben Sache des Vermieters.
§ 8 Bauliche Veränderungen, Werbeanlagen
(1) Bauliche Veränderungen, Einbauten und Umbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(2) Werbeanlagen (Schilder, Beschriftungen, Markisen, Außenwerbung) bedürfen der schriftlichen Zustimmung sowie ggf. behördlicher Genehmigung.
(3) Bei Vertragsende ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, sofern nicht abweichend vereinbart oder eine Übernahme durch den Vermieter zum Zeitwert vereinbart wird.
§ 9 Konkurrenzschutz
(1) Der Vermieter verpflichtet sich, im selben Objekt während der Vertragslaufzeit keine Räume an Mieter zu vermieten, die im wesentlichen gleichartige Waren oder Dienstleistungen wie der Mieter anbieten.
(2) Branchenfremde Mitvermietung bleibt zulässig.
§ 10 Betriebspflicht und Öffnungszeiten
(1) Der Mieter ist verpflichtet, im Mietgegenstand während der ortsüblichen und gesetzlich zulässigen Öffnungszeiten den vereinbarten Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
(2) Eine Schließung über mehr als vier Wochen zusammenhängend bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
§ 11 Versicherungen
(1) Der Mieter schließt auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme (mindestens 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden) ab und legt dem Vermieter auf Anforderung die Police vor.
(2) Glasbruch- und Inhaltsversicherung sind Sache des Mieters.
§ 12 Untervermietung
Eine Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann verweigert werden, wenn der Untermieter eine andere Branche oder Bonität aufweist.
§ 13 Außerordentliche Kündigung
Der Vermieter kann fristlos kündigen, insbesondere wenn:
- der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mietzahlungen oder einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB)
- der Mieter den Mietgegenstand erheblich gefährdet (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
- über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren eröffnet wird (§ 109 InsO bleibt unberührt)
§ 14 Rückgabe der Mieträume
(1) Bei Vertragsende sind die Räume vollständig geräumt, besenrein, im renovierten Zustand (frisch gestrichene Wände und Decken in neutralem Weiß) zurückzugeben.
(2) Sollte der Mieter Einbauten zurücklassen, gehen diese entschädigungslos in das Eigentum des Vermieters über, sofern dieser sie nicht innerhalb von vier Wochen schriftlich ablehnt.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Eine separate Datenschutzinformation wird übergeben.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform: Sämtliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses (doppelte Schriftformklausel).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters, soweit der Mieter Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Anlagen
- Anlage 1: Lageplan / Grundriss des Mietgegenstandes
- Anlage 2: Erklärung Vorsteuerabzugsberechtigung
- Anlage 3: Liste der umlagefähigen Betriebskosten
- Anlage 4: Übergabeprotokoll
- Anlage 5: Hausordnung