Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Ihre Anschrift (Absender)
Name des Mieters Anschrift des Mieters
Datum des Schreibens
Betreff: Mieterhöhung gemäß § 558 BGB für die Wohnung Anschrift des Objekts
Anrede (z. B. „Sehr geehrter Herr Müller“),
bezugnehmend auf den zwischen uns bestehenden Mietvertrag vom Mietbeginn über die oben genannte Wohnung verlange ich gemäß § 558 BGB Ihre Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettokaltmiete.
Bisherige und neue Miete
| Position | Bisher | Neu |
|---|---|---|
| Nettokaltmiete pro Monat | Bisherige Kaltmiete € | Neue Kaltmiete € |
| Erhöhung | — | Erhöhung je Monat € (= Erhöhung in Prozent %) |
| Wirksam ab | — | Erhöhung ab |
Die monatlich auf die Betriebskosten zu zahlenden Vorauszahlungen bleiben unverändert.
Begründung
Die verlangte Miete entspricht der ortsüblichen Vergleichsmiete für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in Ort des Objekts. Als Begründungsmittel im Sinne des § 558a Abs. 2 BGB nutze ich:
Begründungsmittel nach § 558a BGB
Die entsprechenden Unterlagen sind diesem Schreiben beigefügt bzw. werden Ihnen auf Wunsch zugesandt.
Voraussetzungen
Folgende gesetzliche Voraussetzungen sind eingehalten:
- Die Miete ist seit mindestens 15 Monaten unverändert (§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Innerhalb des letzten Jahres vor Wirksamwerden der Erhöhung ist die Miete nicht erhöht worden (12-Monats-Sperrfrist, § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Die Erhöhung um Erhöhung in Prozent % innerhalb von drei Jahren überschreitet nicht die Kappungsgrenze von 20 % bzw. — sofern die Wohnung in einem durch Landesverordnung als angespannten Wohnungsmarkt ausgewiesenen Gebiet liegt — 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB).
- Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch das Begründungsmittel belegt.
Bitte um Zustimmung
Ich bitte Sie, der Mieterhöhung schriftlich bis spätestens zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens (Überlegungsfrist nach § 558b Abs. 2 Satz 1 BGB) zuzustimmen. Im Falle der Zustimmung schulden Sie die erhöhte Miete ab dem Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang dieses Schreibens (§ 558b Abs. 1 BGB).
Erklären Sie keine Zustimmung, kann ich gemäß § 558b Abs. 2 BGB binnen drei weiterer Monate auf Erteilung der Zustimmung Klage erheben.
Hinweise
- Eine Mietminderung wegen Mängeln der Mietsache wird durch dieses Erhöhungsverlangen nicht berührt.
- Bei Fragen zur Berechnung oder zur Vergleichsmiete stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Verwalter / Vermieter
Anlagen: Anlagen zum Begehren