Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
Datum des Schreibens
Betreff: Wirtschaftsplan Wirtschaftsjahr der WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
beigefügt erhalten Sie den von mir aufgestellten Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr Wirtschaftsjahr gemäß § 28 Abs. 1 WEG.
Eckdaten
| Position | Betrag |
|---|---|
| Voraussichtliche Gesamteinnahmen | Voraussichtliche Gesamteinnahmen € |
| Voraussichtliche Gesamtausgaben | Voraussichtliche Gesamtausgaben € |
| Zuführung Erhaltungsrücklage | Zuführung zur Erhaltungsrücklage € |
| Ihr monatliches Hausgeld | Monatliches Hausgeld des Eigentümers € |
Hinweise
- Über die nach dem Wirtschaftsplan zu leistenden Vorschüsse für die Bewirtschaftungskosten und die Erhaltungsrücklage beschließen die Wohnungseigentümer (§ 28 Abs. 1 Satz 1 WEG i.d.F. WEMoG). Der Wirtschaftsplan selbst ist seit der WEG-Reform 2020 nicht mehr Gegenstand der Beschlussfassung.
- Die Beschlussfassung erfolgt in der für Datum der Eigentümerversammlung angesetzten Eigentümerversammlung (siehe gesonderte Einladung).
- Das monatliche Hausgeld ist auf das Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zu zahlen. Bei bestehender SEPA-Lastschrift wird der Betrag zum Hausgeld fällig (z. B. zum 1. eines Monats) eingezogen.
- Sie sind als Wohnungseigentümer zur Zahlung der nach dem Wirtschaftsplan beschlossenen Vorschüsse verpflichtet (§ 16 Abs. 2 WEG).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Name der Verwaltung Verwalter
Anlage: Wirtschaftsplan Wirtschaftsjahr (Gesamtplan + Einzelwirtschaftsplan)