Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
Datum des Schreibens
Betreff: Jahresabrechnung Abrechnungsjahr der WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Verwalter der oben genannten Gemeinschaft übersende ich Ihnen anliegend die Jahresabrechnung für das Wirtschaftsjahr Abrechnungsjahr gemäß § 28 Abs. 2 WEG.
Eckdaten Ihres Einzelabrechnungsblatts
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtausgaben Gemeinschaft | Gesamtausgaben der Gemeinschaft € |
| Auf Sie entfallender Anteil | Anteil des Eigentümers an den Ausgaben € |
| Geleistete Vorschüsse | Geleistete Hausgeldvorschüsse € |
| Abrechnungsspitze (Nachzahlung / Guthaben) | Abrechnungsspitze (Nachzahlung oder Guthaben) € |
Die Nachzahlung in Höhe von Abrechnungsspitze (Nachzahlung oder Guthaben) € ist nach Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung am Datum der Eigentümerversammlung bis zum Zahlbar bis auf das Gemeinschaftskonto zu überweisen.
Das Guthaben in Höhe von Abrechnungsspitze (Nachzahlung oder Guthaben) € wird nach Beschlussfassung mit kommenden Hausgeldzahlungen verrechnet bzw. erstattet.
Hinweise
- Gegenstand der Beschlussfassung ist gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG (i.d.F. WEMoG) ausschließlich die Abrechnungsspitze — also die Differenz zwischen den nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten und den nach der Jahresabrechnung tatsächlich geschuldeten Beträgen. Die Gesamtabrechnung selbst ist nicht mehr Beschlussgegenstand.
- Sie haben gemäß § 18 Abs. 4 WEG einen Anspruch auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen einschließlich der Abrechnungsbelege. Termine zur Belegeinsicht können bei mir vereinbart werden.
- Etwaige Einwendungen gegen die Abrechnung sollten zeitnah, spätestens jedoch in der Beschluss-Eigentümerversammlung, vorgebracht werden. Anfechtungsklagen gegen den Beschluss über die Abrechnungsspitze sind binnen eines Monats nach Beschlussfassung zu erheben (§ 45 WEG).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Name der Verwaltung Verwalter
Anlagen: Gesamtabrechnung, Einzelabrechnung, Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Übersicht Erhaltungsrücklage