Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
Datum des Schreibens
Betreff: Einladung zur Art der Versammlung Eigentümerversammlung der WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Verwalter der oben genannten Wohnungseigentümergemeinschaft lade ich Sie hiermit gemäß § 24 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 WEG zur Art der Versammlung Eigentümerversammlung ein.
Termin: Datum der Eigentümerversammlung, Uhrzeit der Versammlung Uhr Ort: Ort der Versammlung
Tagesordnung
- Titel Nur wenn angegeben: Beschlussvorschlag — Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag (weitere Zeilen möglich)
Hinweise nach § 24 WEG
- Diese Einladung wird Ihnen unter Wahrung der Ladungsfrist von mindestens drei Wochen (§ 24 Abs. 4 Satz 2 WEG) zugesandt. Bei Einberufung in dringenden Fällen kann diese Frist verkürzt werden.
- Beschlüsse können nur über solche Tagesordnungspunkte gefasst werden, die in dieser Einladung mitgeteilt wurden (§ 23 Abs. 2 WEG).
- Jeder Wohnungseigentümer hat ein Stimmrecht; das Stimmrecht ist grundsätzlich nach Köpfen ausgestaltet, soweit die Gemeinschaftsordnung nichts anderes regelt (§ 25 Abs. 2 WEG).
- Eine Vertretung durch einen schriftlich Bevollmächtigten ist zulässig (§ 25 Abs. 3 WEG). Bitte die Vollmacht zur Versammlung mitbringen oder vorab dem Verwalter zukommen lassen.
- Beschlüsse sind auch dann gültig, wenn weniger als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten ist (§ 25 Abs. 1 WEG i.d.F. seit 01.12.2020).
Beschlussunterlagen, Wirtschaftspläne und sonstige relevante Dokumente liegen ab sofort bei mir zur Einsicht aus und werden auf Wunsch vorab in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Ich bitte um Ihre zahlreiche Teilnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Name der Verwaltung Verwalter