Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
Datum des Schreibens
Betreff: Information — geplante bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Vorbereitung der nächsten Eigentümerversammlung informieren wir Sie über eine geplante bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum.
Beschreibung der Maßnahme
Beschreibung der Maßnahme
Antragsteller: Antragsteller
Kosten und Zeitplan
| Position | Angabe |
|---|---|
| Kostenschätzung | Geschätzte Kosten € |
| Geplanter Beginn | Geplanter Beginn |
| Geplante Fertigstellung | Voraussichtliche Fertigstellung |
| Vorgeschlagener Verteilerschlüssel | Vorgeschlagener Verteilerschlüssel |
Rechtliche Einordnung
Es handelt sich um eine privilegierte bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG (Privilegierter Zweck nach § 20 Abs. 2 WEG). Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Gestattung; die Beschlussfassung in der Versammlung dient der Konkretisierung von Art und Weise der Durchführung. Die Kosten trägt grundsätzlich der antragstellende Eigentümer (§ 21 Abs. 1 WEG).
Die Maßnahme bedarf eines Beschlusses der Eigentümer mit einfacher Mehrheit (§ 20 Abs. 1 WEG). Die Kostenverteilung richtet sich nach § 21 WEG:
- Stimmen mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen mit mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile zu und die Kosten amortisieren sich in angemessener Zeit, tragen alle Eigentümer die Kosten anteilig (§ 21 Abs. 2 WEG).
- Andernfalls tragen nur die zustimmenden Eigentümer die Kosten und sind allein nutzungsberechtigt (§ 21 Abs. 3 WEG).
Hinweise
- Über die Maßnahme wird in der Eigentümerversammlung am Datum der Eigentümerversammlung unter TOP Nummer des Tagesordnungspunkts abgestimmt.
- Anfechtungsklagen gegen den Beschluss können binnen eines Monats nach Beschlussfassung erhoben werden (§ 45 WEG).
- Für Rückfragen vor der Versammlung können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Name der Verwaltung Verwalter