Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
An die Verwaltung Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Datum des Schreibens
Betreff: Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts zur Eigentümerversammlung — WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte Verwaltung,
als Wohnungseigentümer der oben genannten Wohnungseigentümergemeinschaft (Wohnung Bezeichnung der Wohnung) beantrage ich gemäß § 24 Abs. 2 WEG die Aufnahme des nachstehenden Tagesordnungspunkts in die nächste — ggf. auch außerordentliche — Eigentümerversammlung.
Thema des Tagesordnungspunkts
Thema des Tagesordnungspunkts
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Begründung
Begründung des Antrags
Hinweise
- Nach § 24 Abs. 2 WEG hat der Verwalter die Versammlung einzuberufen, wenn dies von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer (oder einem in der Gemeinschaftsordnung bestimmten Quorum) unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird. Der Antrag auf einen weiteren Tagesordnungspunkt bei einer ohnehin geplanten Versammlung ist auch durch einen einzelnen Eigentümer möglich.
- Beschlüsse können nur über solche Gegenstände gefasst werden, die in der Einladung mitgeteilt wurden (§ 23 Abs. 2 WEG). Aus diesem Grund bitte ich um rechtzeitige Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung der nächsten Einladung.
- Sollte die Verwaltung der Aufnahme nicht nachkommen, behalte ich mir vor, gemäß § 24 Abs. 3 WEG die gerichtliche Ersetzung der Einberufungsentscheidung zu beantragen.
Für eine kurze Bestätigung der Antragseingangs sowie die Mitteilung des voraussichtlichen Versammlungstermins bin ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Name des Eigentümers Wohnungseigentümer