Name der Verwaltung Anschrift der Verwaltung
Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers Anschrift des Eigentümers
Datum des Schreibens
Betreff: Mahnung — rückständige Hausgeldzahlungen WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
Sehr geehrte/r Anrede des Eigentümers (Herr, Frau) Name des Eigentümers,
leider müssen wir feststellen, dass auf Ihrem Hausgeldkonto bis zum heutigen Tag ein Rückstand von Offener Hausgeldbetrag € für den Zeitraum Zeitraum des Rückstands besteht.
Aufstellung des Rückstands
- Fällig am: Betrag € — Bezeichnung (weitere Zeilen möglich)
Zahlungsaufforderung
Wir fordern Sie hiermit gemäß § 286 BGB letztmalig auf, den Gesamtbetrag von Offener Hausgeldbetrag € bis spätestens
Neue Zahlungsfrist
auf folgendes Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu überweisen:
- Empfänger: WEG Name der Wohnungseigentümergemeinschaft
- IBAN: IBAN der Gemeinschaft
- Verwendungszweck: Hausgeld Name des Eigentümers, Zeitraum des Rückstands
Rechtliche Hinweise
- Sie befinden sich aufgrund der Fälligkeit der Hausgeldraten in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ab Verzugsbeginn fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an (§ 288 Abs. 1 BGB).
- Die Pflicht zur Zahlung der nach dem beschlossenen Wirtschaftsplan bzw. der beschlossenen Abrechnungsspitze geschuldeten Vorschüsse ergibt sich aus § 16 Abs. 2 i.V.m. § 28 WEG.
- Sollten Sie der Zahlung nicht fristgerecht nachkommen, behalten wir uns vor, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten und Klage auf Zahlung zu erheben. Anfallende Mahn- und Verfahrenskosten gehen dann zu Ihren Lasten.
- Auch eine Entziehung des Wohnungseigentums (§ 17 WEG) kann bei fortdauerndem Hausgeldverzug in Betracht kommen.
Sollte sich diese Mahnung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, betrachten Sie sie bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen
Name der Verwaltung Verwalter