Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Ihre Anschrift (Absender)
Name des Mieters Anschrift des Mieters
Datum des Schreibens
Betreff: Betriebskostenabrechnung — Wohnung Anschrift des Objekts
Anrede (z. B. „Sehr geehrter Herr Müller“),
anbei erhalten Sie die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum gemäß § 556 BGB i.V.m. der Betriebskostenverordnung (BetrKV).
Zusammenfassung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gesamtkosten der Liegenschaft | Umgelegte Gesamtkosten des Hauses € |
| Auf Ihre Wohnung entfallender Anteil | Kostenanteil der Wohnung € |
| Von Ihnen geleistete Vorauszahlungen | Geleistete Vorauszahlungen € |
| Saldo (Nachzahlung / Guthaben) | Saldo € |
Nur wenn zutreffend: Ergebnis ist eine Nachzahlung Bitte überweisen Sie die Nachzahlung in Höhe von Nachzahlung oder Guthaben (Betrag ohne Vorzeichen) € bis zum Fällig am auf das bekannte Konto.Sonst Das Guthaben in Höhe von Nachzahlung oder Guthaben (Betrag ohne Vorzeichen) € erstatten wir Ihnen auf das uns bekannte Konto.
Das Guthaben in Höhe von Saldo € wird Ihnen innerhalb von 14 Tagen erstattet bzw. mit der nächsten Mietzahlung verrechnet.
Verteilerschlüssel
Die Verteilung erfolgt gemäß Mietvertrag nach folgenden Schlüsseln:
- Wohnfläche (Wohnfläche der Wohnung m² von gesamt Wohnfläche des Hauses gesamt m²)
- Heiz- und Warmwasserkosten nach Verbrauch (HeizkostenV, separate Aufstellung) Weitere Umlageschlüssel
Detailaufstellung der umlagefähigen Kosten (BetrKV)
- Kostenart (Nummer nach § 2 BetrKV): Gesamt Kosten des Hauses € → Ihr Anteil Anteil der Wohnung € (weitere Zeilen möglich)
Anpassung der Vorauszahlungen
Nur wenn zutreffend: Vorauszahlung wird angepasstAuf Grundlage der Abrechnung ist gemäß § 560 Abs. 4 BGB eine angemessene Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen geboten. Die neue monatliche Vorauszahlung beträgt ab Neue Vorauszahlung ab:
- Neue monatliche Vorauszahlung € pro Monat SonstEine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB ist derzeit nicht vorgesehen.Ende
Ihre Rechte
- Einsichtsrecht: Sie können gemäß § 259 Abs. 1 BGB i.V.m. § 556 Abs. 3 BGB Einsicht in die Abrechnungsbelege nehmen. Termine zur Einsichtnahme können bei mir vereinbart werden.
- Einwendungsfrist: Einwendungen gegen die Abrechnung sind binnen 12 Monaten nach Zugang dieser Abrechnung in Textform zu erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
- Frist Vermieter: Diese Abrechnung wurde Ihnen innerhalb der gesetzlichen Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Verwalter / Vermieter
Anlagen: Detaillierte Kostenaufstellung, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung