Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Ihre Anschrift (Absender)
Name des Mieters Anschrift des Mieters
Datum des Schreibens
Betreff: Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen — Wohnung Anschrift des Objekts
Anrede (z. B. „Sehr geehrter Herr Müller“),
bezugnehmend auf die Ihnen mit Schreiben vom Abrechnung übersandt am zugesandte Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum Abrechnungszeitraum passe ich die monatlichen Vorauszahlungen gemäß § 560 Abs. 4 BGB wie folgt an:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Bisherige monatliche Vorauszahlung | Bisherige Vorauszahlung € |
| Neue monatliche Vorauszahlung | Nur wenn angegeben: Neue Vorauszahlung Neue Vorauszahlung €Sonst — |
| Differenz | Differenz je Monat € |
| Wirksam ab | Nur wenn angegeben: Neue Vorauszahlung ab Neue Vorauszahlung abSonst — |
Begründung der Anpassung
Die Anpassung beruht auf der Höhe der tatsächlich abgerechneten Betriebskosten im Abrechnungszeitraum Abrechnungszeitraum. Auf Sie entfielen umgelegte Kosten in Höhe von Kostenanteil der Wohnung € jährlich, was einer monatlichen Belastung von Monatsdurchschnitt der Kosten € entspricht. Die Anpassung der Vorauszahlung dient dazu, künftige hohe Nachzahlungen oder zu hohe Guthaben zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Nach § 560 Abs. 4 BGB können nach einer Abrechnung über die Betriebskosten sowohl Vermieter als auch Mieter eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen.
Hinweise
- Bitte stellen Sie sicher, dass der neue Betrag ab Neue Vorauszahlung ab überwiesen wird bzw. — bei bestehender SEPA-Lastschrift — vom Lastschrifteinzug umfasst ist.
- Sollten Sie der Anpassung widersprechen wollen, bitten wir um zeitnahe schriftliche Mitteilung mit Begründung. Die rechtmäßige Anpassung gilt jedoch bereits ab dem in dieser Mitteilung genannten Zeitpunkt.
- Die Nettokaltmiete und das auf die Kaltmiete bezogene SEPA-Mandat bleiben unverändert.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Verwalter / Vermieter