Werkvertrag über Reinigungsleistungen
Vertragsparteien
Auftraggeber
Name des Auftraggebers Anschrift des Auftraggebers
Auftragnehmer
Firma des Auftragnehmers Anschrift des Auftragnehmers Steuernummer: Steuernummer des Auftragnehmers USt-IdNr.: USt-IdNr. des Auftragnehmers
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigung der Liegenschaft Anschrift der Liegenschaft als selbstständiger Unternehmer auf Basis eines Werkvertrags (§§ 631 ff. BGB). Der geschuldete Erfolg ist die vertragsgemäße Sauberkeit der vereinbarten Bereiche gemäß Leistungsverzeichnis (Anlage 1).
(2) Der Auftragnehmer ist im Reinigerhandwerk eingetragen und beschäftigt ausschließlich angemeldete und tarifgerecht entlohnte Mitarbeitende.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Im Leistungsumfang enthalten sind:
Treppenhaus / Innenbereich (wöchentlich, montags vor 12:00 Uhr)
- Treppenstufen, Podeste, Handläufe feucht wischen
- Eingangsbereich nass reinigen, Schmutzfangmatten saugen
- Briefkastenanlage und Klingeltableau abwischen
- Aufzugskabine, Spiegel, Bedienelemente
Tiefgarage / Keller (monatlich, erster Werktag)
- Bodenflächen kehren
- Treppenabgänge feucht reinigen
- Müllbereiche säubern
Glas / Fenster (vierteljährlich)
- Fenster der Treppenhäuser innen und außen
- Eingangstüren, Glasflächen
- (Höhe über 8 m: gesonderte Beauftragung mit Hubsteiger oder Industriekletterer)
Außenbereich / Hof (wöchentlich)
- Hof, Gehwege fegen
- Müllplatz reinigen
- Mülltonnen-Stellplatz desinfizieren (monatlich)
(2) Frequenzen, Zeiten und Bereiche ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) und dem Reinigungsplan (Anlage 2).
(3) Verbrauchsmaterialien (Reinigungsmittel, Tücher, Müllbeutel, Wasser, Strom) trägt:
- ☐ Auftragnehmer (im Pauschalpreis enthalten)
- ☐ Auftraggeber (gegen Beleg)
(4) Sonderleistungen (Bauschlussreinigung, Sonderreinigung nach Wasserschaden, Reinigung nach Mieterwechsel) werden separat beauftragt und nach gesondertem Angebot abgerechnet.
§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer setzt eigenes, zuverlässig geschultes Personal ein. Subunternehmer sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
(2) Das eingesetzte Personal ist mit gut sichtbarer Firmenkleidung auszustatten.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Nachweise über Anmeldung und tarifgerechte Entlohnung seines Personals (Tarif Gebäudereinigung) auf Verlangen vorzulegen. Bei Verstößen kann der Auftraggeber aus wichtigem Grund kündigen.
(4) Der Auftragnehmer dokumentiert die Reinigung in einem Reinigungsbuch im Treppenhaus oder digital — Datum, Uhrzeit, Mitarbeitername.
§ 4 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält für die Leistungen nach § 2 eine monatliche Pauschale in Höhe von Monatspauschale (netto) € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung wird gegen ordnungsgemäße Rechnung (mit Steuernummer / USt-IdNr.) monatlich nachträglich zur Zahlung fällig — Zahlungsziel 14 Kalendertage netto.
(3) Bankverbindung: IBAN: IBAN (Auftragnehmer)
(4) Eine Indexanpassung der Pauschale ist jährlich zum 1. Januar eines Jahres möglich, in Höhe der Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres, wenn dieser sich um mehr als 3 % gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss bzw. der letzten Anpassung verändert hat. Anpassungen aufgrund von branchentariflichen Mindestlohnerhöhungen sind unabhängig davon möglich.
§ 5 Abnahme und Mängel
(1) Die Reinigung gilt als konkludent abgenommen, sofern der Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen nach Erbringung keine Mängelrüge in Textform erhebt.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden nachzubessern. Bleibt die Nacharbeit aus, kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung auf Kosten des Auftragnehmers selbst vornehmen oder beauftragen (§§ 634, 637 BGB).
(3) Bei wiederholten oder gravierenden Mängeln (mehr als drei berechtigte Mängelrügen in drei Monaten) kann der Auftraggeber außerordentlich kündigen (§ 314 BGB).
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Der Auftragnehmer schließt auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 2 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden, einschließlich Tätigkeitsschäden (insbesondere für Wasserschäden bei Nassreinigung) ab und legt den Versicherungsnachweis bei Vertragsbeginn vor.
(3) Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht für die durch Reinigungsarbeiten geschaffenen Gefahren (z. B. nasser Boden — Warnschilder erforderlich).
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am Vertragsbeginn und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Kündigung mit drei Monaten zum Quartalsende, schriftlich.
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere wiederholte erhebliche Mängel, Insolvenz oder Verstöße gegen § 3 Abs. 3 (Tarif/Mindestlohn).
§ 8 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet im Regelfall keine personenbezogenen Daten der Bewohner. Werden im Einzelfall (z. B. bei Wohnungsreinigung) personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab.
(2) Mitarbeitende des Auftragnehmers sind zur Verschwiegenheit verpflichtet — auch über das Vertragsende hinaus.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Gerichtsstand: Sitz des Auftraggebers, soweit zulässig.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Anlagen
- Anlage 1: Detailliertes Leistungsverzeichnis
- Anlage 2: Reinigungsplan / Frequenzen
- Anlage 3: Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht
- Anlage 4: Mitarbeiterliste / Qualifikationsnachweis
- Anlage 5: Tarifkonformitätserklärung Gebäudereinigung