Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Ihre Anschrift (Absender)
Name des Mieters Anschrift des Mieters
Datum des Schreibens
Betreff: Außerordentliche fristlose Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung — Anschrift der Wohnung
— Per Einwurfeinschreiben —
Anrede (z. B. „Sehr geehrter Herr Müller“),
unter Bezugnahme auf den zwischen uns bestehenden Mietvertrag vom Mietbeginn über die oben genannte Wohnung kündige ich Ihnen hiermit das Mietverhältnis
außerordentlich fristlos, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
Sachverhalt und Begründung
Sie sind seit Rückstand seit mit Mietzahlungen in Höhe von insgesamt Offener Betrag € in Verzug:
- Fällig Fällig am: Offener Betrag € — offen (weitere Zeilen möglich)
Trotz mehrfacher Mahnung — zuletzt mit Schreiben vom Letzte Mahnung vom — und Setzung einer Zahlungsfrist sind die Beträge nicht ausgeglichen worden.
Rechtsgrund der außerordentlichen Kündigung
Gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB i.V.m. § 569 Abs. 3 BGB ist eine außerordentliche fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn der Mieter
- für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 lit. a BGB), oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 lit. b BGB).
Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt. Eine Abmahnung ist gemäß § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BGB bei Zahlungsverzug entbehrlich; die Mahnungen wurden gleichwohl ausgesprochen.
Hilfsweise ordentliche Kündigung
Vorsorglich, für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung (z.B. durch Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB), kündige ich das Mietverhältnis hilfsweise ordentlich gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen erheblicher schuldhafter Pflichtverletzung des Mieters zum nächstmöglichen Termin. Die ordentliche Kündigungsfrist berechnet sich gemäß § 573c BGB.
Räumung und Rückgabe
Ich fordere Sie hiermit auf, die Wohnung bis spätestens Räumung bis in vertragsgemäßem Zustand zu räumen und an mich zurückzugeben (§ 546 BGB).
Hinweis zur Schonfristzahlung
Sie können die Wirkung der außerordentlichen fristlosen Kündigung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB abwenden, wenn Sie die rückständigen Mietzahlungen einschließlich Verzugsschadens innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung einer Räumungsklage vollständig begleichen oder eine öffentliche Stelle (z.B. das Jobcenter) sich zur Übernahme verpflichtet. Diese Möglichkeit besteht jedoch nicht, wenn der Kündigung des Vermieters bereits innerhalb der letzten zwei Jahre eine wegen Zahlungsverzugs begründete Kündigung vorausgegangen ist (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB). Die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung wird hierdurch nicht geheilt.
Widerspruch nach §§ 574, 574a BGB
Sie können der ordentlichen Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Der Widerspruch ist spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses in Schriftform zu erklären (§ 574b BGB).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name oder Ihre Firma (Absender) Verwalter / Vermieter