Dienstvertrag über Hausmeisterleistungen
Vertragsparteien
Auftraggeber
Name des Auftraggebers Anschrift des Auftraggebers
Auftragnehmer
Firma des Auftragnehmers Anschrift des Auftragnehmers Steuernummer: Steuernummer des Auftragnehmers USt-IdNr.: USt-IdNr. des Auftragnehmers
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer übernimmt als selbstständiger Unternehmer die laufende Hausmeisterbetreuung der Liegenschaft Anschrift der Liegenschaft auf Grundlage dieses Dienstvertrags (§ 611 BGB). Ein Arbeitsverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Auftraggeber zu betreuen und für diese tätig zu sein. Er trägt das unternehmerische Risiko und tritt am Markt eigenverantwortlich auf.
(3) Der Auftragnehmer setzt eigene Betriebsmittel (Werkzeuge, Fahrzeug, Geräte) ein, sofern für die jeweilige Tätigkeit erforderlich.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Die geschuldeten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) abschließend aufgeführt und umfassen typischerweise:
- Regelmäßige Sicht- und Funktionskontrolle der haustechnischen Anlagen
- Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen, Außenanlagen, Müllplätze gemäß Reinigungsplan (Anlage 2)
- Pflege der Grünanlagen (Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung)
- Winterdienst nach Streupflicht-Plan (Anlage 3) in der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr an Werktagen, sonntags ab 9:00 Uhr
- Kleinreparaturen bis zu einem Auftragswert von 150 € netto im Einzelfall (Material wird gegen Beleg erstattet); darüber hinaus nur nach gesonderter Beauftragung
- Brandschutz-Sichtkontrollen (Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, Fluchtwege)
- Annahme und Übergabe von Schlüsseln nach Absprache
- Mängelmeldung an die Verwaltung
(2) Frequenzen und Zeiten ergeben sich aus den Anlagen 1–3 und können einvernehmlich angepasst werden.
(3) Der Auftragnehmer kann die Leistungen auch durch eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen, soweit die Qualität gewahrt bleibt. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.
§ 3 Selbstständigkeit / Abgrenzung
(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Auftragnehmer als selbstständiger Unternehmer tätig wird. Insbesondere:
- Er bestimmt Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung im Wesentlichen selbst, soweit dies mit den vereinbarten Leistungszielen vereinbar ist.
- Er ist nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.
- Er trägt das unternehmerische Risiko (Gewinn-/Verlustverantwortung, eigene Betriebsmittel, Kalkulation).
- Er nimmt keine bezahlten Urlaubs- oder Krankheitstage in Anspruch und erhält keine Lohnfortzahlung.
(2) Der Auftragnehmer versichert, dass er mehrere Auftraggeber hat oder akquiriert. Eine Verlagerung der wirtschaftlichen Tätigkeit auf den Auftraggeber im Umfang von mehr als 5/6 des Gesamtumsatzes (§ 2 Nr. 9 SGB VI) ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
(3) Beide Parteien können jederzeit ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einleiten.
§ 4 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine monatliche Pauschale in Höhe von Monatspauschale (netto) € netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) ☐ Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
(3) Die Vergütung wird gegen ordnungsgemäße Rechnung mit Ausweis der Steuernummer / USt-IdNr. monatlich nachträglich zur Zahlung fällig. Zahlungsziel: 14 Kalendertage netto.
(4) Bankverbindung des Auftragnehmers:
- IBAN: IBAN (Auftragnehmer)
(5) Bei vom Vertragsumfang abweichenden Sonderleistungen (z. B. größere Reparaturen, Sondermüll) erfolgt eine separate Beauftragung und Vergütung nach gesondertem Angebot.
§ 5 Leistungsstörung und Vertretung
(1) Der Auftragnehmer organisiert eine angemessene Vertretung im Verhinderungsfall (Krankheit, Urlaub) eigenverantwortlich und auf eigene Kosten.
(2) Bei wesentlichen Leistungsstörungen (z. B. ausgefallener Winterdienst mit Personenschaden) haftet der Auftragnehmer nach den allgemeinen Regeln; § 8 bleibt unberührt.
§ 6 Versicherung
(1) Der Auftragnehmer schließt auf eigene Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden ab und legt dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn und auf Anforderung den Versicherungsnachweis vor.
(2) Eine Verkehrssicherungspflicht-Versicherung für den Winterdienst ist im Mindestumfang dieser Versicherung mitzuversichern.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am Vertragsbeginn und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB analog für Dienstverhältnisse) bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere wiederholte erhebliche Leistungsstörungen, Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht oder Insolvenz des Auftragnehmers.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für vorsätzliche und fahrlässige Pflichtverletzungen nach den allgemeinen Vorschriften.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist auf einen Betrag von 2,5 Mio. € je Schadensfall begrenzt, soweit die Haftpflichtversicherung gemäß § 6 dies abdeckt. Bei Personenschäden gilt diese Begrenzung nicht.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die in der Leistungsbeschreibung genannten Bereiche und stellt den Auftraggeber im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Pflichten frei, soweit die Verletzung im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt.
§ 9 Datenschutz und Verschwiegenheit
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt werdenden Belange der Liegenschaft, der Bewohner und des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren — auch nach Vertragsende.
(2) Eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO findet nicht statt, soweit der Auftragnehmer keine personenbezogenen Daten der Bewohner verarbeitet. Werden ihm im Einzelfall personenbezogene Daten überlassen, schließen die Parteien eine separate AVV ab.
§ 10 Schriftform und Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung der Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist — soweit zulässig — der Sitz des Auftraggebers.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Anlagen
- Anlage 1: Detaillierte Leistungsbeschreibung
- Anlage 2: Reinigungsplan und Frequenzen
- Anlage 3: Streupflicht-/Winterdienstplan
- Anlage 4: Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht
- Anlage 5: Gewerbeanmeldung des Auftragnehmers (Kopie)