Arbeitsvertrag
Vertragsparteien
Arbeitgeber
Name des Arbeitgebers Anschrift des Arbeitgebers
Arbeitnehmer
Name des Arbeitnehmers, geboren am Geburtsdatum des Arbeitnehmers Anschrift des Arbeitnehmers Steuer-ID: Steuer-Identifikationsnummer Sozialversicherungsnummer: Sozialversicherungsnummer
§ 1 Beginn und Tätigkeit
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem Vertragsbeginn als Hausmeister in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (☐ Teilzeit / ☐ Vollzeit) eingestellt.
(2) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Einsatzort ist die Liegenschaft Einsatzort (Anschrift der Liegenschaft). Der Arbeitgeber kann den Einsatzort innerhalb des Verwaltungsgebiets im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 GewO) anpassen.
§ 2 Aufgabengebiet
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- Verantwortliche Betreuung der haustechnischen Anlagen (Heizung, Wasser, Lüftung) — Sicht- und Funktionskontrollen, Bedienung
- Reinigung und Pflege von Treppenhaus, Eingangsbereichen, Hof, Müllplatz, Außenanlagen, Tiefgarage
- Winterdienst gemäß örtlicher Streupflicht (auch außerhalb der Regelarbeitszeit)
- Pflege der Grünanlagen (Rasenmähen, Heckenschnitt, Bewässerung)
- Kleinreparaturen und Instandhaltungen ohne externen Handwerker
- Verwaltung von Schlüsseln, Übergaben und Rücknahmen
- Begleitung von Handwerkern, Ablesungen, Notdiensten
- Brandschutzkontrollen (Sichtprüfung Feuerlöscher, Rauchwarnmelder, Fluchtwege)
- Bautagebuch / Zustandsdokumentation der Liegenschaft
- Mängelmeldung an die Verwaltung
- Vertretung im Notdienst nach Dienstplan
§ 3 Probezeit
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit; Kündigungsfrist beidseitig zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
§ 4 Arbeitszeit
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wöchentliche Arbeitszeit Stunden, verteilt auf in der Regel fünf Werktage von Montag bis Freitag.
(2) Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit werden vom Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens festgelegt. Pausen werden gemäß § 4 ArbZG eingehalten.
(3) Bei betrieblicher Notwendigkeit kann Mehrarbeit angeordnet werden; sie wird bis zu 10 Stunden monatlich durch das vereinbarte Gehalt abgegolten. Darüber hinausgehende Mehrarbeit wird durch Freizeitausgleich oder Vergütung 1:1 abgegolten.
(4) Rufbereitschaft / Notdienst: Eine Beteiligung am Notdienst (Winterdienst, Heizungsausfall, Wasserschaden) erfolgt im Rotationsprinzip. Die Vergütung der Bereitschaft erfolgt durch eine Notdienstpauschale in vom Arbeitgeber festzulegender Höhe (gesonderte Vereinbarung).
§ 5 Vergütung
(1) Das monatliche Bruttogehalt beträgt Bruttoentgelt €.
(2) Lohnsteuer wird nach Steuerklasse Steuerklasse abgerechnet (ELStAM).
(3) Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich zum Letzten des Monats per Überweisung. Eine Lohnabrechnung wird nach § 108 GewO ausgehändigt.
(4) Die Vergütung deckt sämtliche Tätigkeiten ab, einschließlich gelegentlicher Mehrarbeit gemäß § 4 Abs. 3.
§ 6 Urlaub
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaubstage pro Jahr Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr (mindestens 20 Tage bei 5-Tage-Woche, § 3 BUrlG).
(2) Der Urlaubsanspruch entsteht erstmals nach sechsmonatiger Beschäftigung (§ 4 BUrlG); bei früherem Ausscheiden gilt § 5 BUrlG (Teilurlaub).
(3) Der Urlaub ist rechtzeitig zu beantragen. Resturlaub verfällt zum 31. März des Folgejahres, sofern der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hinweist (BAG/EuGH).
§ 7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen je Krankheitsfall nach § 3 EFZG.
(2) Anzeigepflicht unverzüglich, eAU wird automatisch übermittelt.
(3) Bei längerer oder wiederholter Erkrankung kann der Arbeitgeber zur Klärung der Arbeitsfähigkeit ein betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX) anbieten.
§ 8 Sonstige Leistungen
(1) ☐ Dienstkleidung wird gestellt; pflegliche Behandlung verpflichtend; Reinigung trägt der Arbeitgeber/Arbeitnehmer (zutreffendes ankreuzen).
(2) ☐ Werkzeuge und Verbrauchsmaterial werden gestellt.
(3) ☐ Diensthandy / Schlüssel werden bei Vertragsende vollständig zurückgegeben; bei Verlust haftet der Arbeitnehmer im Rahmen der Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs.
(4) Eine betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung) kann auf Wunsch des Arbeitnehmers nach § 1a BetrAVG vereinbart werden.
§ 9 Verschwiegenheit, Datenschutz und Wettbewerb
(1) Über alle dem Arbeitnehmer bekannt werdenden Belange der Bewohner, Eigentümer, Vertragspartner und der Liegenschaft besteht Stillschweigepflicht — auch über das Vertragsende hinaus.
(2) Personenbezogene Daten werden nach § 26 BDSG / Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO verarbeitet (separate Datenschutzinformation).
(3) Während der Beschäftigung darf der Arbeitnehmer keine konkurrierende Tätigkeit ausüben (§ 60 HGB analog). Nach Beendigung ohne ausdrückliche Wettbewerbsabrede besteht keine Wettbewerbsbeschränkung.
§ 10 Nebentätigkeit
Die Aufnahme einer entgeltlichen Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen. Eine Untersagung kommt nur bei berechtigten Interessen (Konkurrenz, Überschreitung der Höchstarbeitszeit nach ArbZG) in Betracht.
§ 11 Kündigung
(1) Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder Monatsende; verlängerte Arbeitgeberfristen mit Beschäftigungsdauer.
(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform im Original (§ 623 BGB) — eine elektronische Form ist ausgeschlossen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.
(4) Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das Regelaltersrentenalter erreicht (sofern individuell vereinbart).
§ 12 Verfallklausel
Sämtliche beidseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform und im Falle der Ablehnung innerhalb weiterer drei Monate gerichtlich geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Mindestlohn (§ 3 MiLoG), Haftung für Vorsatz und unabdingbare gesetzliche Ansprüche.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(4) Es gilt deutsches Recht.
Anlagen
- Anlage 1: Detaillierte Aufgabenbeschreibung
- Anlage 2: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
- Anlage 3: Notdienst-/Bereitschaftsregelung
- Anlage 4: Belehrung zum Mutterschutz / Elternzeit (sofern relevant)