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Arbeitsvertrag Hausmeister (Minijob) – Vorlage

Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung als Hausmeister nach § 8 SGB IV — bis 556 € monatlich (Stand 2025), pauschale Sozialabgaben, eingeschränkte Steuerpflicht.

Rechtsgrundlage§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 556 € seit 01.01.2025), § 14 NachwG (Niederschriftpflicht), § 1 BUrlG (Mindesturlaub), MiLoG (gesetzlicher Mindestlohn)

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[01]Wortlaut

Der Wortlaut

Lücke12 Lücken – in der App füllen Sie sie per Formular aus.

Arbeitsvertrag (geringfügige Beschäftigung)

Vertragsparteien

Arbeitgeber

Name des Arbeitgebers Anschrift des Arbeitgebers

— nachstehend „Arbeitgeber" genannt —

Arbeitnehmer

Name des Arbeitnehmers, geboren am Geburtsdatum des Arbeitnehmers Anschrift des Arbeitnehmers Steuer-ID: Steuer-Identifikationsnummer SV-Nummer: Sozialversicherungsnummer

— nachstehend „Arbeitnehmer" genannt —

§ 1 Beginn und Art des Arbeitsverhältnisses

(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem Vertragsbeginn als Hausmeister im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Minijob, bis 556 € monatlich) eingestellt.

(2) Der Arbeitnehmer versichert, dass dies seine einzige geringfügige Beschäftigung ist bzw. dass er den Arbeitgeber unverzüglich informiert, wenn er eine weitere Beschäftigung aufnimmt. Eine Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch Zusammenrechnung mehrerer Tätigkeiten führt zum Statuswechsel in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

(3) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

§ 2 Probezeit

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB).

§ 3 Tätigkeit und Einsatzort

(1) Einsatzort ist die Liegenschaft Einsatzort (Anschrift der Liegenschaft).

(2) Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Reinigung und Pflege der Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Eingangsbereich, Hof, Müllplatz)
  • Pflege der Außenanlagen (Rasen, Gehwege, Bepflanzung)
  • Winterdienst (Schneeräumen und Streuen) gemäß örtlicher Streupflicht
  • Sicht- und Funktionskontrolle der haustechnischen Anlagen
  • Übergabe und Annahme von Wohnungsschlüsseln (sofern abgesprochen)
  • Ablesen von Zählerständen
  • Kleinere Instandhaltungsarbeiten (z. B. Glühlampenwechsel, kleinere Reparaturen ohne Handwerker-Einsatz)
  • Meldung von Schäden und Mängeln an den Arbeitgeber

(3) Der Arbeitgeber kann die Aufgabenzuteilung im Rahmen billigen Ermessens (§ 106 GewO) anpassen.

§ 4 Arbeitszeit

(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wöchentliche Arbeitszeit Stunden und richtet sich nach dem betrieblichen Bedarf.

(2) Die Lage der Arbeitszeit erfolgt nach Absprache. Wochenend- und Feiertagsdienst kann erforderlich sein (z. B. Winterdienst).

(3) Mindestlohn-Hinweis: Die Stundenzahl muss so bemessen sein, dass der gesetzliche Mindestlohn (12,82 € seit 01.01.2025; künftige Anpassungen automatisch wirksam) nicht unterschritten und die Geringfügigkeitsgrenze von 556 €/Monat nicht überschritten wird. Bei Mindestlohnerhöhungen ist die Stundenzahl entsprechend anzupassen.

(4) Der Arbeitnehmer dokumentiert seine Arbeitszeiten arbeitstäglich mit Beginn, Ende und Dauer (§ 17 MiLoG). Die Aufzeichnungen sind dem Arbeitgeber jeweils zum Monatsende vorzulegen und werden zwei Jahre aufbewahrt.

§ 5 Vergütung

(1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von Monatslohn (brutto = netto) € brutto = netto (Minijob-Sonderregelung; Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber).

(2) Das Entgelt wird monatlich nachträglich, spätestens zum letzten Bankarbeitstag des Monats, auf folgendes Konto überwiesen:

  • IBAN: IBAN (Arbeitnehmer)

(3) Pauschalabgaben des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber trägt die pauschale Rentenversicherung (15 %), Krankenversicherung (13 %, sofern gesetzlich krankenversichert), Pauschsteuer 2 % und Umlagen U1, U2, U3 — Anmeldung über die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See).

(4) Der Arbeitnehmer wird darüber informiert, dass er von der Rentenversicherungspflicht befreit werden kann (Antrag schriftlich beim Arbeitgeber). Bei Befreiung trägt der Arbeitgeber nur den pauschalen Anteil. Ohne Befreiung zahlt der Arbeitnehmer den Differenzbeitrag (i. d. R. 3,6 %) zur vollen RV.

§ 6 Urlaub

(1) Der Urlaubsanspruch beträgt — anteilig zur Arbeitszeit — mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub nach § 3 BUrlG: 24 Werktage bei Sechs-Tage-Woche, anteilig bei kürzerer Verteilung.

(2) Bei einer Verteilung auf z. B. drei Arbeitstage pro Woche beträgt der Anspruch 12 Arbeitstage im Kalenderjahr; das Vertragsverhältnis dokumentiert die anteilige Berechnung schriftlich.

(3) Der Urlaub ist mindestens vier Wochen vorher mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

§ 7 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

(1) Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG), beginnend mit dem ersten Tag der Erkrankung — sofern das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen ungebrochen besteht (§ 3 Abs. 3 EFZG).

(2) Eine Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. Ab dem vierten Tag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (eAU wird automatisch übermittelt; vorzulegen nur bei Privatversicherten).

§ 8 Verschwiegenheit und Datenschutz

(1) Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werdenden Belange der Bewohner und der Liegenschaft Stillschweigen zu bewahren — auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Der Arbeitgeber verarbeitet personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nach § 26 BDSG / Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses.

§ 9 Nebentätigkeit

Eine entgeltliche Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber vor Aufnahme schriftlich anzuzeigen, insbesondere wegen möglicher Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze.

§ 10 Kündigung

(1) Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats; bei längerer Beschäftigung verlängern sich die Fristen für Arbeitgeberkündigungen entsprechend § 622 Abs. 2 BGB.

(2) Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt.

(4) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das Regelaltersrentenalter erreicht (sofern arbeitsvertraglich gewünscht und schriftlich vereinbart).

§ 11 Ausschlussfrist

Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden. Davon ausgenommen sind Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Mindestlohn-Ansprüche (§ 3 MiLoG).

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

(4) Es gilt deutsches Arbeitsrecht.

Anlagen

  • Anlage 1: Leistungsverzeichnis Hausmeister
  • Anlage 2: Merkblatt Minijob-Zentrale (Knappschaft)
  • Anlage 3: Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO
  • Anlage 4: Vorlage zur RV-Befreiung (optional)

Ort, Datum: ______________________________
Unterschrift Arbeitgeber: __________________________
Unterschrift Arbeitnehmer: __________________________

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[02]Felder

Die Felder dieser Vorlage

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Vertragsparteien

  • Name des ArbeitgebersText
  • Anschrift des ArbeitgebersText
  • Name des ArbeitnehmersText
  • Geburtsdatum des ArbeitnehmersDatum
  • Anschrift des ArbeitnehmersText
  • Steuer-IdentifikationsnummerText
  • SozialversicherungsnummerText

Arbeitsverhältnis

  • VertragsbeginnDatum
  • Wöchentliche ArbeitszeitZahl
  • Monatslohn (brutto = netto)Betrag
  • IBAN (Arbeitnehmer)Text

Objekt

  • Einsatzort (Anschrift der Liegenschaft)Text

[03]Grundlage

Rechtsgrundlage und Hinweis

Die Vorlage ist ausgerichtet an § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 556 € seit 01.01.2025), § 14 NachwG (Niederschriftpflicht), § 1 BUrlG (Mindesturlaub), MiLoG (gesetzlicher Mindestlohn).

HinweisStand 2025/2026. Geringfügigkeitsgrenze 556 €/Monat (seit 01.01.2025). Bei Überschreiten droht Statuswechsel und Nachforderungen. Mindestlohn beachten — bei 12,82 €/h (2025) ergibt 556 € rd. 43,4 Std/Monat. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft) erforderlich. Keine Rechtsberatung. Eine Vorlage ist eine Formulierungshilfe und keine Rechtsberatung. Ob eine Frist läuft oder eine Voraussetzung erfüllt ist, hängt an Ihrem Einzelfall.

[04]Fragen

Fragen zu dieser Vorlage

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Worauf beruht die Vorlage?
Die Vorlage ist an § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Geringfügigkeitsgrenze 556 € seit 01.01.2025), § 14 NachwG (Niederschriftpflicht), § 1 BUrlG (Mindesturlaub), MiLoG (gesetzlicher Mindestlohn) ausgerichtet. Sie ist eine Formulierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung: Ob eine Frist läuft oder eine Voraussetzung erfüllt ist, hängt an Ihrem Einzelfall.

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