— Mietverwaltung

Mieterhöhung nach § 558 BGB — fristgerecht, rechtssicher, mit Mietspiegel.

Eine fehlerhaft begründete oder zu früh versendete Mieterhöhung ist unwirksam — und kostet bares Geld. ImmoGenio prüft die 15-Monats-Frist nach § 558 Abs. 1 BGB, die regional unterschiedliche Kappungsgrenze (15 % oder 20 %) und die Zustimmungs- und Klagefrist nach § 558b BGB serverseitig. Das Erhöhungsverlangen wird auf Knopfdruck mit Mietspiegel-Begründung erzeugt und per Direkt-PDF, Pingen-Brief oder Einschreiben zugestellt.

Halbtag pro Erhöhung mit Mietspiegel + Brief 12 Min mit automatischer Mietspiegel-Einordnung
  • 15-Monats-Frist nach § 558 Abs. 1 BGB serverseitig erzwungen — kein verfrühtes Verlangen.
  • Kappungsgrenze 15 %/20 % automatisch geprüft anhand der hinterlegten Landesverordnung — Erhöhung wird ggf. gekappt.
  • Mietspiegel-Einordnung für alle Großstädte (Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und mehr).
  • Vergleichswohnungs-Vorschläge aus dem eigenen Bestand — drei passende Objekte mit einem Klick.
  • Versandwege: Direkt-PDF mit Lesebestätigung, Pingen-Brief mit Tracking, Einschreiben mit Rückschein.
  • Frist-Tracking: 2-Monats-Zustimmungsfrist und 3-Monats-Klagefrist nach § 558b BGB — automatische Aufgaben.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Frist und Kappungsgrenze prüfen

    ImmoGenio prüft, ob die 15-Monats-Frist seit der letzten Erhöhung eingehalten ist und welche regionale Kappungsgrenze gilt. Verfrühte Verlangen werden technisch verhindert.

  2. 02

    Vergleichsmiete und Begründung

    Mietspiegel-Einordnung anhand der Wohnungs-Stammdaten oder Auswahl von drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand. Das Erhöhungsverlangen wird mit allen Pflichtangaben nach § 558a BGB erzeugt.

  3. 03

    Versand mit Frist-Tracking

    Zustellung per E-Mail-PDF, Pingen-Brief oder Einschreiben — der Versand-Zeitstempel löst die Zustimmungsfrist aus. Klagefrist und Wirksamkeitsdatum werden automatisch überwacht.

Die drei Hürden einer rechtssicheren Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung scheitert in der Praxis fast nie an der gewünschten Höhe — sie scheitert an formellen Fehlern. Drei Hürden müssen genommen werden: die Sperrfrist von 15 Monaten seit der letzten Mietveränderung, die regional unterschiedliche Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB und der ordnungsgemäße Begründungsweg nach § 558a BGB. Wer eine dieser drei Hürden verfehlt, hat ein unwirksames Erhöhungsverlangen — der Mieter ist nicht verpflichtet zuzustimmen, der Verwalter hat formell verloren.

ImmoGenio prüft alle drei Hürden serverseitig: Die 15-Monats-Frist wird aus der Vertrags-Historie automatisch ermittelt — verfrühte Erhöhungen werden technisch verhindert. Die Kappungsgrenze (15 % in Berlin/München/Hamburg, 20 % außerhalb) wird anhand der Landes-Verordnung im Stammdatensatz gepflegt. Und die Begründung erfolgt aus drei zulässigen Quellen: qualifizierter Mietspiegel, Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand, oder Sachverständigen-Gutachten. Mietdatenbanken sind im deutschen Markt selten verfügbar, deshalb spielt diese Variante in der Praxis eine untergeordnete Rolle.

Mietspiegel-Einordnung: anhand der Wohnungs-Merkmale

Qualifizierte Mietspiegel ordnen Wohnungen nach Lage, Größe, Baujahr und Ausstattungsmerkmalen ein und liefern eine Spannweite der ortsüblichen Vergleichsmiete je m². ImmoGenio importiert die offiziellen Mietspiegel der Großstädte (Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und weitere) und ordnet jede verwaltete Wohnung automatisch ein. Die Spannweite — etwa 11,80 € bis 14,30 € pro m² für eine bestimmte Konstellation — wird im Erhöhungsverlangen ausgewiesen, der angesetzte Wert wird begründet.

Auf der Begründungsseite gilt: § 558a BGB verlangt nur die Bezugnahme auf den Mietspiegel — nicht zwingend dessen Mitsendung. ImmoGenio nimmt Bezug auf den Mietspiegel und liefert auf Wunsch einen Auszug der relevanten Tabelle als Anlage. Die Wahl des Mietspiegelfeldes (z. B. Spalte „mittlere Wohnlage, Baujahr 1990–2000") wird im Audit-Trail dokumentiert.

Versand und Zustellnachweis: zwei Monate, drei Versandwege

Die Zustimmungsfrist beginnt mit dem Zugang des Erhöhungsverlangens beim Mieter — nicht mit dem Versand. Drei Versandwege bieten unterschiedliche Zugangs-Beweisbarkeit: Der Pingen-Brief mit Tracking liefert ein Auslieferungsdatum, der Einschreiben-Versand mit Rückschein liefert eine Empfangsbestätigung, der E-Mail-Versand mit Lesebestätigung gilt nur bei vereinbarter elektronischer Kommunikation als Zugang.

Im Audit-Trail werden Versanddatum, Zustellnachweis (falls verfügbar) und Beginn der Zustimmungsfrist festgehalten. Eine Aufgabe für den Verwalter wird automatisch angelegt, falls nach Ablauf der Zustimmungsfrist keine Reaktion eingetroffen ist — innerhalb der dann beginnenden 3-monatigen Klagefrist kann der Verwalter mit einem Anwalt entscheiden, ob Zustimmungsklage erhoben wird.

Häufige Fragen

Welche gesetzlichen Fristen gelten für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB?

Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB ist frühestens 15 Monate nach dem letzten Einzug oder der letzten Erhöhung möglich (§ 558 Abs. 1 BGB). Das Erhöhungsverlangen muss schriftlich begründet werden. Der Mieter hat eine Überlegungsfrist von zwei vollen Monaten (§ 558b BGB) — die Erhöhung wird zum Beginn des dritten auf den Eingang folgenden Monats wirksam. ImmoGenio prüft alle Fristen serverseitig: Ein verfrühtes Erhöhungsverlangen wird vom System abgelehnt.

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt?

Drei zulässige Begründungswege nach § 558a BGB: (1) Mietspiegel der Gemeinde — ImmoGenio importiert qualifizierte Mietspiegel aus Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt, Stuttgart und allen weiteren Großstädten und ordnet die Wohnung anhand von Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung ein. (2) Mietdatenbank, falls verfügbar. (3) Drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand — ImmoGenio schlägt automatisch passende Wohnungen vor. (4) Sachverständigen-Gutachten als Backup-Option.

Was ist die Kappungsgrenze und wie wird sie geprüft?

Die Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 BGB begrenzt die Mieterhöhung auf 20 % innerhalb von drei Jahren — in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt (Kappungsgrenzen-Verordnung der Länder) auf 15 %. ImmoGenio prüft die Grenze automatisch anhand der Miethistorie und der hinterlegten regionalen Verordnung. Erhöhungen, die die Grenze überschreiten, werden vom System auf den maximal zulässigen Betrag gekappt — mit Hinweis im Protokoll.

Wie wird das Erhöhungsschreiben rechtssicher zugestellt?

Das Erhöhungsverlangen muss beim Mieter zugehen, um die Zustimmungsfrist auszulösen. ImmoGenio bietet drei Versandwege: (1) Direkt-PDF an den Mieter per E-Mail mit Lesebestätigung — geeignet für vereinbarte elektronische Kommunikation. (2) Pingen-Versand als physischer Brief mit Track-and-Trace — bevorzugt bei zerrütteten Mietverhältnissen. (3) Verwalter druckt selbst und versendet per Einschreiben mit Rückschein. In allen Fällen wird der Versand-Zeitstempel im Audit-Trail festgehalten — entscheidend für die Berechnung der Zustimmungsfrist.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter binnen der Zustimmungsfrist (zwei volle Monate nach Zugang) nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter Zustimmungsklage nach § 558b Abs. 2 BGB erheben — innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist. ImmoGenio überwacht diese Klagefrist und legt eine Aufgabe für den Verwalter an, falls ein Anwalt eingeschaltet werden soll. Alle relevanten Unterlagen (Erhöhungsverlangen, Begründung, Mietspiegel-Auszug, Zustellnachweis) werden gebündelt zum Download bereitgestellt.

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