— Compliance · Mietverwaltung

Wohnungsgeberbescheinigung online erstellen — § 19 BMG-konform, in 30 Sekunden.

Eine vergessene Wohnungsgeberbescheinigung kostet bis zu 1.000 € Bußgeld nach § 54 BMG — der Mieter kann sich ohne sie nicht ummelden, der Vermieter ist in der Pflicht. ImmoGenio erzeugt die Bescheinigung mit allen sechs Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG auf Knopfdruck. Der Mieter lädt sie im Portal selbst herunter — kein Anruf, kein Termin, kein vergessenes Bußgeld.

15 Min Word-Vorlage + Druck + Versand 0 Min — Mieter lädt selbst herunter
  • § 19 BMG-konform: alle sechs Pflichtangaben automatisch eingefügt — Bußgeld-Risiko bis 1.000 € entfällt.
  • Mieter-Selbstdownload im Portal — keine Telefonate, kein Termin beim Verwalter.
  • Tenant-Branding: eigenes Briefpapier mit Logo, Briefkopf, Fußzeile.
  • 2-Jahres-Verfügbarkeit nach Auszug — Mieter kann Reprint jederzeit selbst durchführen.
  • Versand-Optionen: PDF-Direktdownload, E-Mail-Anhang, Pingen-Brief mit Tracking.
  • DSGVO-konform: Personenbezogene Daten werden nach Aufbewahrungsfrist automatisch anonymisiert.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Mietvertrag legt Datenbasis

    Beim Anlegen des Mietvertrags werden alle Pflichtangaben für § 19 BMG automatisch erfasst — keine Sondereingabe nötig.

  2. 02

    Bescheinigung erzeugen

    Auf Knopfdruck: vollständig ausgefülltes PDF mit Verwalter-Signatur, optional auf eigenem Briefpapier, sofort verfügbar.

  3. 03

    Mieter-Zugang im Portal

    Mieter sieht Bescheinigung im Portal, lädt sie herunter, druckt sie für das Einwohnermeldeamt — ohne Anruf beim Verwalter.

Warum diese Pflicht überhaupt existiert

Die Wohnungsgeberbescheinigung wurde 2015 mit der Reform des Bundesmeldegesetzes eingeführt — Hintergrund war ein erhebliches Problem mit Schein-Anmeldungen für illegale Geschäfte (Konten-Eröffnung, Ein-Euro-Versandadressen, ähnliche Konstellationen). Vor 2015 reichte eine bloße Erklärung des Mieters beim Einwohnermeldeamt, dass er an einer bestimmten Adresse wohnt. Seither muss der Wohnungsgeber bestätigen, dass die Anmeldung korrekt ist.

Für Hausverwalter und Eigentümer bedeutet das: Bei jedem Ein- und Auszug ist binnen zwei Wochen eine schriftliche Bescheinigung an den Mieter auszustellen. Versäumt der Wohnungsgeber das, drohen Bußgelder bis 1.000 € nach § 54 BMG — pro Versäumnis. Bei einer mittleren Verwaltung mit 200 Mietverhältnissen und 30 Wechseln pro Jahr ist das Risiko erheblich.

Sechs Pflichtangaben — kein Spielraum für Improvisation

§ 19 Abs. 3 BMG schreibt sechs zwingende Angaben vor: (1) Name und Anschrift des Wohnungsgebers — wer die Wohnung tatsächlich gibt, ist nicht zwingend der Eigentümer. (2) Einzugs- oder Auszugsdatum — taggenau, nicht „im Mai 2026". (3) Anschrift der Wohnung — vollständig mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, gegebenenfalls Stockwerk und Wohnungs-Nr. (4) Namen der meldepflichtigen Personen — typischerweise alle Hauptmieter und mit ihnen einziehende Familienmitglieder ab 14 Jahren. (5) Name und Anschrift des Eigentümers, falls dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist. (6) Eindeutige Erklärung, dass es sich um den Wohnungsgeber im Sinne des § 19 BMG handelt.

ImmoGenio nutzt die im Mietvertrag erfassten Daten und ergänzt automatisch alle sechs Angaben. Eine fehlende Adresse fällt sofort im Anlagedialog auf — vor dem ersten Erstellen der Bescheinigung. Wer die Bescheinigung auf eigenem Briefpapier rendern lässt, behält das Tenant-Branding, ohne die regulatorische Struktur zu kompromittieren.

Selbstservice statt Telefonate

Klassisch geht der Anruf am Tag des Einzugs ein: „Frau M. hier, ich bin gestern eingezogen, brauche die Bescheinigung fürs Einwohnermeldeamt — können Sie mir die schnell zumailen?" Der Verwalter unterbricht seine Arbeit, geht ins Word-Template, füllt aus, druckt unterschrieben, scannt, mailt — 15 bis 25 Minuten Aufwand pro Bescheinigung. Bei einer 200-Mietverhältnisse-Verwaltung mit 30 Wechseln pro Jahr sind das 8 bis 12 Stunden, die für strategische Aufgaben fehlen.

Mit dem Mieterportal wird die Bescheinigung zum Selbstservice: Beim Vertragsabschluss erhält der Mieter automatisch eine E-Mail mit Magic-Link zum Portal. Beim ersten Login sieht er die fertige Bescheinigung im Tab „Dokumente" — Download mit einem Klick. Der Verwalter erfährt davon nichts (außer dass die Bescheinigung im Audit-Trail mit Datum vermerkt wird) — und genau das ist der Erfolg. Keine Anrufe, keine vergessenen Bußgelder, kein dokumentarischer Aufwand.

Häufige Fragen

Wer braucht eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Nach § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) muss der Wohnungsgeber bei jedem Ein- und Auszug innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Bescheinigung ausstellen — Pflicht des Vermieters, Bußgeld bei Versäumnis bis 1.000 €. Der Mieter braucht die Bescheinigung bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt — ohne die Bescheinigung kann er sich nicht ummelden.

Welche Pflichtangaben muss die Bescheinigung enthalten?

§ 19 Abs. 3 BMG schreibt sechs Pflichtangaben vor: (1) Name und Anschrift des Wohnungsgebers. (2) Einzugs- oder Auszugsdatum. (3) Anschrift der Wohnung. (4) Namen der meldepflichtigen Personen. (5) Name und Anschrift des Eigentümers, falls er nicht selbst Wohnungsgeber ist. (6) Erklärung, dass es sich um den Wohnungsgeber im Sinne des § 19 BMG handelt. ImmoGenio liefert das vollständig ausgefüllte PDF mit Vermieter-Unterschrift auf Knopfdruck.

Wie schnell ist die Bescheinigung verfügbar?

Bei aktivem Mieterportal kann der Mieter die Bescheinigung selbst herunterladen — verfügbar binnen Sekunden nach Vertragsabschluss. Beim Auszug erscheint die Bescheinigung automatisch im Portal, sobald die Vertragsbeendigung erfasst wurde. Verwalter können die Bescheinigung manuell als PDF erzeugen oder per E-Mail versenden — alle in unter 30 Sekunden ab Klick.

Was passiert, wenn die Bescheinigung verloren geht?

Der Mieter kann die Bescheinigung beliebig oft im Portal herunterladen — Verlust ist kein Problem. Auch ein Reprint nach Jahren ist möglich, solange das Mietverhältnis im System dokumentiert ist. Verlässt der Mieter das Portal nach Auszug, bleibt die Bescheinigung 2 Jahre weiter abrufbar (DSGVO-Aufbewahrungs-Konfiguration).

Kann ich die Bescheinigung auf Briefpapier individualisieren?

Ja. Im Tenant-Setup kann ein eigenes Briefpapier-Template hinterlegt werden — Logo, Briefkopf, Fußzeile. Die Pflichtangaben nach § 19 BMG werden in diesem Template gerendert. So sehen Bescheinigungen einer Verwaltung markenkonform aus, ohne dass die rechtskonforme Struktur verloren geht.

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