— Mietverwaltung

Mietvertrag kündigen — fristgerecht nach § 573c BGB, mit Begründung und Zustellnachweis.

Eine Vermieter-Kündigung ist juristisch heikel: falsche Frist, fehlende Begründung oder mangelnder Zustellnachweis machen sie unwirksam. ImmoGenio führt die Kündigung als geführter Workflow — die gestaffelte Frist nach § 573c BGB wird aus der Mietdauer berechnet, drei Begründungs-Templates decken die häufigsten Gründe nach § 573 Abs. 2 BGB ab, und der Versand per Einschreiben oder Pingen-Brief liefert einen rechtssicheren Zustellnachweis.

2 Std Recherche zu Frist und Begründung 15 Min mit Template und Frist-Automatik
  • Gestaffelte Frist nach § 573c BGB: 3/6/9 Monate je nach Mietdauer — automatisch aus Vertragsbeginn berechnet.
  • Begründungs-Templates: Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB), Pflichtverletzung (Nr. 1), wirtschaftliche Verwertung (Nr. 3).
  • Schriftform nach § 568 BGB technisch erzwungen — keine reine E-Mail-Kündigung möglich.
  • Hinweis auf Widerspruchsrecht nach § 574 BGB als Pflichtangabe (§ 574 Abs. 4 BGB) — automatisch eingefügt.
  • Versand per Einschreiben/Rückschein, Pingen-Brief mit Tracking oder persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung.
  • Folge-Workflows: Übergabe-Termin und Kautions-Rückzahlung werden nach Beendigungsdatum automatisch vorbereitet.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Grund und Frist festlegen

    Wählen Sie aus drei Begründungs-Templates und überprüfen Sie die vom System berechnete Kündigungsfrist nach § 573c BGB. Die nächstmögliche Beendigungs-Wirksamkeit wird automatisch vorgeschlagen.

  2. 02

    Kündigungsschreiben erzeugen

    Pflichtangaben nach § 573 Abs. 3 BGB werden automatisch eingefügt: Begründung, Frist, Hinweis auf Widerspruchsrecht. Sie ergänzen den fallspezifischen Sachverhalt — das Dokument ist unterschriftsreif.

  3. 03

    Zustellung und Folge-Aufgaben

    Versand per Pingen-Brief, Einschreiben oder persönliche Übergabe. Nach erfolgter Zustellung werden Übergabe-Termin und Kautions-Rückzahlung automatisch vorbereitet — kein Detail wird vergessen.

Die drei häufigsten Kündigungsgründe — und ihre Tücken

Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) ist der mit Abstand häufigste Kündigungsgrund — und gleichzeitig der prozessrisikoreichste. Drei Pflichtangaben in der Begründung sind nicht verzichtbar: die Person, für die der Bedarf besteht (mit konkretem Verwandtschaftsverhältnis), die Nutzungsabsicht (Selbstbewohnung, kein bloßes Lagern), und der Bedarfszeitpunkt (sofort, in 6 Monaten, ab Schulwechsel des Kindes). Fehlt eine dieser Angaben, ist die Kündigung unwirksam — und der Mieter kann auf Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs klagen, falls die Wohnung nach Auszug nicht entsprechend genutzt wird.

Erhebliche Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) kommt am häufigsten bei Zahlungsverzug zum Tragen. Hier konkurriert die ordentliche Kündigung mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung nach § 543 BGB — bei Rückständen von mehr als zwei Monatsmieten sollten Sie beide Wege parallel prüfen. ImmoGenio bietet einen Workflow-Pfad „fristlose mit hilfsweise ordentlicher Kündigung" — der Mieter kann die fristlose Kündigung durch Nachzahlung binnen Schonfrist nach § 569 Abs. 3 BGB heilen, die ordentliche Kündigung wegen Pflichtverletzung bleibt aber bestehen.

Wirtschaftliche Verwertung (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) ist der seltenste Grund — er erfordert eine angemessene wirtschaftliche Verwertung, die ohne die Kündigung verhindert oder erheblich erschwert würde. Typische Anwendungsfälle: umfassende Sanierung mit Notwendigkeit der Räumung oder Verkauf nur an Selbstnutzer. Hier ist juristische Vorprüfung dringend angeraten — ImmoGenio liefert das Template, ersetzt aber keine anwaltliche Beratung.

Schriftform und Zugangsnachweis: zwei Stolpersteine

§ 568 BGB schreibt für Mietkündigungen die Schriftform vor — eine Kündigung per E-Mail oder Messenger ist unwirksam. ImmoGenio erzeugt das Kündigungsschreiben deshalb stets als unterschriftsreifes PDF, das vom Verwalter (oder bei Eigentümer-Mandat: vom Eigentümer) eigenhändig signiert oder mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen werden muss. Eine einfache elektronische Signatur (eS) reicht für § 568 BGB nicht aus — das System weist im Workflow ausdrücklich darauf hin.

Der Zugangsnachweis ist der zweite Stolperstein. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang beim Mieter — nicht mit dem Versand. Drei Varianten haben sich bewährt: (1) Persönliche Übergabe mit Datum und Uhrzeit auf einer Empfangsbestätigung — von Mieter unterschrieben. (2) Einschreiben mit Rückschein — der Rückschein dokumentiert Zugang und Empfänger. (3) Pingen-Brief — der digitale Zustellnachweis dokumentiert Auslieferung beim Mieter. Eine Postzustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher ist die rechtssicherste, aber teuerste Variante; sie wird von ImmoGenio nicht direkt unterstützt, kann aber an den Vorgang als Scan angehängt werden.

Nach der Kündigung: Übergabe-Termin und Kautions-Rückzahlung

Eine Kündigung ist kein Endpunkt, sondern der Start eines mehrstufigen Folge-Prozesses. ImmoGenio kettet die Workflows automatisch: Mit der Beendigungs-Wirksamkeit wird ein Übergabe-Termin im GenioFlow-Übergabe-Workflow vorbereitet — typischerweise zwei Wochen vor Auszug zur Vorabnahme, am Auszugstag selbst zur Schlussübergabe. Beim Abschluss der Übergabe (Terminal-Zustand „abgeschlossen") wird die Kautions-Rückzahlung automatisch ausgelöst — mit Schadensabzug-Schätzung anhand der erfassten Mängel und drei Monaten Frist nach § 551 Abs. 3 BGB für die endgültige Abrechnung.

Die Übergabe selbst läuft direkt in der kostenlosen Wohnungsübergabe-App — Tablet oder Smartphone, offline-fähig, mit Doppel-Signatur. Auch ohne Verwalter-Tarif nutzbar.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfristen gelten nach § 573c BGB?

Die ordentliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB ist gestaffelt nach Mietdauer: drei Monate bis fünf Jahre Mietdauer, sechs Monate bis acht Jahre, neun Monate ab acht Jahren. Wichtig: Die Frist gilt nur für die Vermieter-Kündigung — für den Mieter bleibt die Frist bei drei Monaten unabhängig von der Mietdauer. ImmoGenio berechnet die korrekte Frist aus dem Vertragsbeginn automatisch und schlägt das nächstmögliche Beendigungsdatum vor.

Welche Kündigungsgründe sind nach § 573 BGB zulässig?

Nach § 573 Abs. 1 BGB benötigt die Vermieter-Kündigung ein berechtigtes Interesse — die häufigsten drei Gründe sind: (1) Eigenbedarf nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige. (2) Erhebliche Pflichtverletzung des Mieters nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB — typischerweise Zahlungsrückstand oder vertragswidriger Gebrauch. (3) Wirtschaftliche Verwertung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB — bei angemessener Verwertungsabsicht. ImmoGenio bietet Templates für alle drei Begründungen mit den nach § 573 Abs. 3 BGB erforderlichen Pflichtangaben.

Wie wird der Zugangsnachweis sichergestellt?

Eine Kündigung wird erst mit Zugang beim Mieter wirksam. Drei rechtssichere Versandwege: (1) Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung — ImmoGenio erzeugt ein zweiseitiges PDF mit Unterschriftsfeld. (2) Einschreiben mit Rückschein — der Rückschein wird nach Eingang gescannt und dem Vorgang zugeordnet. (3) Pingen-Brief mit Track-and-Trace — ein digitaler Zustellnachweis. Eine reine E-Mail-Kündigung ist nach § 568 BGB unzulässig (Schriftform-Erfordernis), wird vom System abgelehnt.

Was ist das Widerspruchsrecht nach § 574 BGB?

Der Mieter kann der Vermieter-Kündigung nach § 574 BGB widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. ImmoGenio erinnert in der Kündigung an dieses Widerspruchsrecht (Pflichtangabe nach § 574 Abs. 4 BGB) und überwacht die Widerspruchsfrist (zwei Monate vor Beendigung). Bei Widerspruch wird automatisch eine Aufgabe für die rechtliche Bewertung angelegt.

Was passiert nach der Kündigung im Workflow?

Mit Versand der Kündigung wechselt der Mietverhältnis-Status auf „gekündigt — Beendigungsdatum tt.mm.jjjj". ImmoGenio legt drei Folgeaufgaben automatisch an: (1) Wohnungsübergabe-Termin im Übergabe-Workflow vorbereiten — mit Vorabnahme-Option zur Mängelbesichtigung. (2) Kautions-Rückzahlungs-Workflow vorbereiten mit Schadensabzug-Schätzung. (3) Wohnungsgeberbescheinigung für den Auszug vorbereiten (Pflicht nach § 19 BMG). Bei Eigenbedarfs-Kündigungen wird zusätzlich eine Erinnerung an den Selbstnutzungs-Nachweis nach drei Jahren angelegt.

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