— Mietverwaltung

Mietkaution: § 551 BGB-konform anlegen, transparent abrechnen, automatisch zurückzahlen.

Eine falsch verwaltete Kaution kostet im Streitfall mehr als die Kaution selbst — Schadensersatz, Zinsverlust, Gerichtskosten. ImmoGenio bildet § 551 BGB technisch ab: Höhe automatisch geprüft, dediziertes Treuhand-Sparkonto je Mietverhältnis, Verzinsung getrackt, Schadensabzug nahtlos aus dem Übergabe-Workflow übernommen.

90 Min Kautions-Abrechnung manuell 8 Min mit Übergabe-Verknüpfung
  • § 551 Abs. 1 BGB: Höhe max. 3 Monatskaltmieten — automatisch geprüft beim Vertragsanlegen.
  • Dediziertes Treuhand-Sparkonto je Mietverhältnis — getrennte Vermögensanlage nach § 551 Abs. 3 BGB.
  • Verzinsung jährlich getrackt und dem Mieter gutgeschrieben — übliche Zinssätze automatisch dokumentiert.
  • Übergabe-Verknüpfung: Mängel mit Foto und Schadenswert fließen automatisch in die Kautions-Abrechnung.
  • Rückzahlungs-Workflow: Triggert beim Abschluss des Übergabe-Workflows nach Auszug — keine vergessenen Kautionen.
  • Teilbetrag-Rückbehalt für offene Nebenkostenabrechnung — typisch 1 Monatsmiete bis zur NK-Schlussabrechnung.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Kaution erfassen und anlegen

    Beim Einzug wird die Höhe gegen § 551 Abs. 1 BGB geprüft, das Treuhand-Konto verknüpft, die Anlageform (Sparkonto, Bürgschaft) dokumentiert.

  2. 02

    Verzinsung jährlich buchen

    Zinsen werden automatisch verbucht und dem Mieter gutgeschrieben — Steuer-Behandlung als ImmoGenio-Buchung in SKR03-Konten.

  3. 03

    Rückzahlung nach Auszug

    Übergabe-Workflow-Abschluss triggert die Kautions-Rückzahlung. Mängel werden als Schadensabzug verrechnet, Abrechnung als PDF erzeugt, Auszahlung per SEPA.

Drei Anlageformen, drei Use Cases

§ 551 Abs. 3 BGB lässt drei Anlageformen zu: das Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungsfrist ist die Standardvariante — niedrige Verzinsung, voll regulatorisch abgedeckt. Die Bürgschaft eines Kreditinstituts ist eine Alternative bei Mietern mit knapper Liquidität — der Mieter zahlt eine Bürgschaftsgebühr (typisch 5 % p.a.) statt einer einmaligen Kaution. Die verzinsliche Anlage zu üblichen Zinssätzen kommt bei langfristigen Verträgen mit hohen Beträgen in Betracht — die Zinsen stehen dem Mieter zu.

ImmoGenio dokumentiert die gewählte Anlageform im Mietvertrag und legt für die ersten beiden Varianten automatisch eine separate Buchhaltungs-Position auf einem dedizierten SKR03-Konto an. Bei Bürgschaften wird zusätzlich der Bürge (mit IBAN für eventuelle Inanspruchnahme) erfasst. Eine bankseitige Bestätigung über die getrennte Vermögensanlage kann als PDF angehängt werden.

Trennung vom Vermögen: § 551 Abs. 3 Satz 3 BGB

Die wohl wichtigste — und in der Praxis am häufigsten missachtete — Vorschrift: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen. Hintergrund: Bei Insolvenz des Vermieters bleibt die Kaution dem Mieter erhalten, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehört. Wer Kautionen mit dem eigenen Geschäftskonto vermischt, riskiert nicht nur diese Insolvenz-Privilegierung, sondern auch Schadensersatzansprüche des Mieters.

ImmoGenio empfiehlt für jedes Mietverhältnis ein separates Treuhand-Sparkonto bei der Hausbank. Alternativ kann ein gemeinsames Sammeltreuhandkonto geführt werden, in dem ImmoGenio die einzelnen Kautionen je Mietvertrag dokumentiert und buchhalterisch trennt. Letzteres ist bei vielen Mietverhältnissen praktischer, erfordert aber sorgfältige Buchhaltung und einen klaren Hinweis auf den Treuhandcharakter im Bankvertrag.

Schadensabzug: aus dem Übergabe-Workflow direkt in die Abrechnung

Die größte Reibung in der Kautions-Praxis entsteht bei Schadensabzügen. Klassisch erfasst der Verwalter Mängel auf Papier, schreibt sie später ab, holt Reparaturangebote ein, fertigt eine Excel-Abrechnung an und versendet diese an den Mieter — oft erst nach 4 bis 8 Wochen. ImmoGenio kürzt diesen Prozess radikal ab: Beim Abschluss des digitalen Übergabe-Workflows werden alle erfassten Mängel mit Foto und Schätzwert automatisch in die Kautions-Abrechnung übernommen. Eine erste Auszahlung des unstrittigen Restbetrags ist binnen weniger Tage möglich.

Bei strittigen Mängeln greift der Workflow-Status „in Klärung" — der entsprechende Teilbetrag wird vorerst zurückgehalten, der Mieter kann Stellungnahme abgeben, gegebenenfalls wird ein Sachverständiger eingeschaltet. Die endgültige Abrechnung mit Auszahlungs-PDF wird im Audit-Trail dokumentiert — entscheidend für den Fall, dass der Mieter später vor Gericht zieht.

Die Übergabe selbst läuft direkt in der kostenlosen Wohnungsübergabe-App. Die dort erfassten Schadenswerte fließen automatisch in die Kautions-Abrechnung — ohne Excel-Zwischenstation.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Nach § 551 Abs. 1 BGB darf die Mietkaution maximal das Dreifache der monatlichen Nettokaltmiete betragen — Betriebskosten sind nicht eingerechnet. Bei einer Kaltmiete von 800 € sind also höchstens 2.400 € Kaution zulässig. ImmoGenio prüft die Höhe automatisch beim Anlegen eines Mietvertrags und warnt, falls die Grenze überschritten wird.

Welche Anlageformen sind nach § 551 Abs. 3 BGB zulässig?

Drei zulässige Anlageformen: (1) Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist bei einem Kreditinstitut — die Standardvariante. (2) Andere Anlageform, wenn Vermieter und Mieter dies vereinbart haben — z. B. Bürgschaft eines Kreditinstituts. (3) Verzinsliche Anlage zu üblichen Zinssätzen — die Zinsen stehen dem Mieter zu. ImmoGenio dokumentiert die gewählte Anlageform im Vertrag und legt automatisch ein dediziertes Kautions-Konto je Mietverhältnis an.

Wie wird die Trennung vom Vermögen des Vermieters sichergestellt?

§ 551 Abs. 3 Satz 3 BGB schreibt vor, dass der Vermieter die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen muss — bei Insolvenz des Vermieters bleibt die Kaution dem Mieter erhalten. ImmoGenio empfiehlt für jedes Mietverhältnis ein separates Treuhand-Sparkonto und dokumentiert die IBAN, den Anlagezeitpunkt, den Zinssatz und die Buchungs-Belege im Mietvertrag. Bei Bedarf kann eine Bestätigung der Bank über die getrennte Vermögensanlage als PDF angehängt werden.

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Nach § 551 Abs. 3 BGB hat der Vermieter eine angemessene Prüfungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses — in der Rechtsprechung typischerweise drei bis sechs Monate. ImmoGenio triggert die Rückzahlungs-Vorbereitung automatisch beim Übergabe-Workflow-Abschluss (Auszug). Erfasste Mängel werden mit Schadenswerten verrechnet, der Restbetrag wird dem Mieter ausgezahlt. Bei laufender Nebenkostenabrechnung wird ein Teilbetrag zurückgehalten — typisch 1 Monatsmiete — bis die Abrechnung vorliegt.

Wie werden Schadensabzüge dokumentiert?

Bei der Wohnungsübergabe erfasste Mängel mit Foto und Schätzwert werden automatisch in den Kautions-Workflow übernommen. Vor der Auszahlung erstellt ImmoGenio eine Kautions-Abrechnung als PDF mit drei Spalten: Mangel-Beschreibung, Foto-Beleg, Schadenswert mit Berechnung (Reparaturkosten, Wertminderung). Der Mieter kann der Abrechnung binnen einer Frist widersprechen. Bei Streit wird der unstrittige Teilbetrag ausgezahlt, der Rest gerichtlich geklärt.

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