Der vollständige Zustandsraum
Der Übergabe-Workflow modelliert sieben Zustände — fünf produktive plus zwei Terminal-Zustände. Drei zentrale Guards (Vorbedingungen) sind technisch erzwungen: mindestens ein Raum erfasst für vor_ort_starten, Mieter-Signatur existiert für verwalter_signieren, beide Signaturen vorhanden für abschliessen:
Die Nachsignatur-Korrektur (Übergang von vollstaendig_signiert zurück nach mieter_signiert) ist ein bewusster Querpfad: Findet sich nach der Signatur ein übersehener Mangel, kann der Vorgang ohne Datenverlust korrigiert werden. Die ursprünglichen Signaturen werden als „widerrufen” markiert mit Begründung — gelöscht wird nichts.
Beispiel: Auszug der Wohnung „Lindenstraße 12, App. 4B” am 30. April
Mieterin Frau S. zieht aus, Übergabetermin am letzten Tag des Mietvertrags. Die Wohnung hat 4 Räume plus Bad, Küche und Keller. Vor dem Termin hat die Verwaltung die Übergabe im Portal terminiert. Frau S. hat eine E-Mail-Bestätigung erhalten.
Der Ablauf vor Ort:
Die gesamte Vor-Ort-Phase findet ohne Internet statt — die Tablet-PWA arbeitet gegen IndexedDB. Beim Verlassen des Hauses verbindet sich das Tablet mit dem Mobilfunknetz, die Workbox-Outbox lädt die Erfassungen hoch, der Workflow-Zustand wird mit dem Server abgeglichen. Bei Konflikten (etwa wenn parallel ein Kollege die Wohnung als „vermietet ab” markiert hat) greift der Konflikt-Resolver.
Technisch erzwungene Compliance
Die Doppel-Signatur ist nicht nur ein UX-Feature, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Übergabeprotokolle ohne Mieter-Signatur sind im Streitfall vor Gericht angreifbar — der Mieter kann behaupten, der Zustand der Wohnung sei ein anderer gewesen. ImmoGenio verhindert diesen Konflikt technisch: Sie können einen Vorgang nicht als „abgeschlossen” markieren, wenn nur eine Seite signiert hat.
Verweigert der Mieter die Signatur, ist der korrekte Pfad „abbrechen”. Der Vorgang bleibt mit allen Erfassungen erhalten — Sie haben einen rechtssicheren Nachweis, dass Sie zur Übergabe erschienen sind, dass Räume und Mängel erfasst wurden, und dass der Mieter die Signatur verweigert hat. Ein klassisches Papierprotokoll mit „Mieter abwesend” wird vor Gericht anerkannt — die digitale Variante mit GPS-Zeitstempel und Audit-Trail ebenso.