— Heizkostenabrechnung

Heizkostenabrechnung Software: HKVO-konform ohne externen Ablesedienst.

Heizkostenabrechnung nach Heizkostenverordnung (HKVO) — inklusive unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) nach der HKVO-Novelle 2022. Zählerstände erfassen, Grund- und Verbrauchskosten aufteilen, revisionssicheres PDF erstellen.

2–3 Std Heizkostenabrechnung manuell 30 Min mit ImmoGenio
  • HKVO-konforme Abrechnung: Aufteilung 50–70 % Verbrauch / 30–50 % Grundkosten nach § 7 HKVO — gesetzliche Vorgaben direkt eingehalten.
  • uVI-Pflicht nach § 6a HKVO: monatliche oder vierteljährliche Verbrauchsinformationen automatisch per Mieterportal versandt.
  • Keine Abhängigkeit von Ista/Techem: Zählerstände selbst erfassen oder per CSV importieren — externe Dienste nur bei fehlender Messtechnik nötig.
  • Verbrauchsanomalien-Erkennung: unplausible Zählerstände werden automatisch markiert — Eingabefehler vor der Abrechnung beheben.
  • Verbrauchshistorie im Mieterportal: Mieter sehen Heizenergie- und Warmwasserverbrauch im Jahresvergleich — reduziert Rückfragen erheblich.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Zählerstände erfassen

    Zählerstände je Einheit manuell eingeben, per CSV-Import laden oder aus dem letzten Abrechnungszeitraum fortschreiben. Verbrauchsanomalien werden automatisch markiert — Tippfehler fallen sofort auf.

  2. 02

    Aufteilungsschlüssel und Kosten prüfen

    Aufteilung zwischen Grundkosten (Wohnfläche) und Verbrauchskosten (Zähler) nach HKVO konfigurieren. Energiekosten aus der NK-Abrechnung werden direkt übernommen — kein doppeltes Eintippen.

  3. 03

    Abrechnung erstellen und versenden

    Revisionssicheres PDF je Mieter erzeugen — mit Verbrauchshistorie, Grundkosten-Anteil, Nachzahlungs- oder Gutschrift-Betrag. Zustellung über das Mieterportal erfüllt gleichzeitig die uVI-Pflicht.

Heizkostenverordnung (HKVO): die gesetzlichen Grundlagen

Die Heizkostenverordnung verpflichtet Vermieter von Gebäuden mit zentraler Heizanlage zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizung und Warmwasser. Nach § 7 HKVO müssen 50–70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) und 30–50 % nach Grundkosten (z. B. Wohnfläche) aufgeteilt werden. ImmoGenio bietet beide Aufteilungsvarianten als konfigurierbare Voreinstellung — auf Objektebene individuell anpassbar, aber immer innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

HKVO-Novelle 2022: uVI-Pflicht nach § 6a HKVO

Seit dem 1. Januar 2022 sind Vermieter mit fernablesbaren Zählern verpflichtet, Mietern unterjährige Verbrauchsinformationen (uVI) zu übermitteln — monatlich, wenn die technische Möglichkeit besteht, andernfalls mindestens vierteljährlich. ImmoGenio erfüllt diese Pflicht automatisch: Sobald Zählerdaten vorliegen, werden uVI über das Mieterportal bereitgestellt. Mieter sehen ihren aktuellen Heizenergie- und Warmwasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum — ohne manuelles Versenden durch den Verwalter.

Ista und Techem: wann externe Dienste nötig sind

Externe Mess- und Abrechnungsdienste wie Ista oder Techem sind dann unverzichtbar, wenn die Messtechnik (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) gemietet oder die Ablesung als Paket beauftragt wird. Für Objekte mit eigenständiger Messtechnik — oder wenn Zählerstände durch den Hausmeister oder die Wohnungsübergabe erfasst werden — ist ImmoGenio vollständig selbstständig abrechnungsfähig. Externe Ablesedaten können per CSV importiert werden, sodass ImmoGenio auch als Auswertungs- und Abrechnungslayer über Ista- oder Techem-Daten verwendet werden kann.

Integration mit NK-Abrechnung und Belegerfassung

Die Heizkostenabrechnung ist in ImmoGenio kein isoliertes Modul — sie ist direkt in die NK-Abrechnung nach DIN 580 integriert. Energiekosten, die über die Belegerfassung per Foto eingelesen wurden, werden automatisch der richtigen Kostenstelle zugeordnet. Zählerstände fließen sowohl in die Heizkostenabrechnung als auch in die vollständige Nebenkostenabrechnung ein — ohne doppelte Dateneingabe. Alle Abrechnungs-PDFs werden revisionssicher in der Dokumenten-Cloud archiviert.

Häufige Fragen

Muss ich Ista oder Techem für die Heizkostenabrechnung beauftragen?

Nein — wenn die Messtechnik (Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler) bereits installiert ist und Zählerstände vorliegen, erstellt ImmoGenio die Heizkostenabrechnung nach HKVO selbst. Externe Ablesedienste wie Ista oder Techem sind nur dann erforderlich, wenn keine eigene Zählerinfrastruktur vorhanden ist.

Was ändert sich durch die HKVO-Novelle 2022?

Die HKVO-Novelle 2022 verpflichtet Vermieter für Gebäude mit fernablesbaren Zählern zu unterjährigen Verbrauchsinformationen (uVI) nach § 6a HKVO — monatlich oder vierteljährlich. ImmoGenio sendet diese Informationen automatisch über das Mieterportal, sobald die Zählerdaten vorliegen.

Welche Aufteilung zwischen Grund- und Verbrauchskosten ist vorgeschrieben?

Nach § 7 HKVO müssen 50–70 % der Heizkosten nach individuellem Verbrauch abgerechnet werden, 30–50 % nach Grundkosten (z. B. Wohnfläche). ImmoGenio stellt beide Varianten als Voreinstellung bereit und erlaubt die objektspezifische Anpassung — innerhalb des gesetzlichen Rahmens.

Wie gebe ich Zählerstände in ImmoGenio ein?

Zählerstände können manuell je Einheit eingegeben, per CSV-Import (Ableseprotokoll) hochgeladen oder direkt aus einem integrierten Zählerverwaltungs-Workflow übernommen werden. Verbrauchsanomalien werden automatisch markiert — Tippfehler fallen sofort auf.

Können Mieter ihre Verbrauchshistorie einsehen?

Ja. Über das Mieterportal sehen Mieter ihren monatlichen Heizenergie- und Warmwasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das erfüllt gleichzeitig die uVI-Pflicht nach § 6a HKVO und reduziert Rückfragen erheblich.

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