Der vollständige Zustandsraum
Zehn produktive Zustände — der Workflow modelliert beide Einspruchs-Pfade explizit, weil sie unterschiedliche Folgeschritte haben. Drei zentrale Guards sind technisch erzwungen: Pflichtinhalte nach § 555c BGB vollständig für ankuendigen, Einspruchsfrist abgelaufen für durchfuehrung_ohne_einspruch, Mieterhöhung im 8-%-Cap für mietererhoehung_versenden:
Der Pfad verzicht → abgeschlossen überspringt die Mieterhöhungs-Stufe — wenn der Vermieter nach Härtefallprüfung auf die Maßnahme verzichtet, gibt es keinen Aufschlag. Dieser Pfad wird im Audit-Trail mit Verzichtsbegründung dokumentiert.
Beispiel: Lindenstraße 12 — energetische Sanierung mit Wärmepumpe und Dämmung
WEG-Beschluss vom Januar 2026: Komplette energetische Sanierung des 8-Parteien-Hauses Lindenstraße 12. Maßnahmen: Wärmepumpe (45.000 €), Fassadendämmung (38.000 €), neue Fenster (12.000 €). Gesamtkosten 95.000 €, davon 22.000 € KfW-Förderung, 73.000 € umlagefähig. Bauzeit März bis Mai 2026, Mieterhöhung ca. 0,40 €/m² nach Abschluss.
Der Ablauf mit Härtefall-Einspruch einer Mieterpartei:
Wichtig ist Schritt 13: Das System rechnet automatisch — Gesamtkosten minus Förderung, Wohnungs-Anteil nach m², 8-%-Cap, dann Kappungsgrenzen-Check. Eine manuelle Berechnung verfehlt in der Praxis gern die Förderabzugs-Pflicht aus § 559a BGB — das macht die spätere Mieterhöhung angreifbar.
Technisch erzwungene Compliance
Drei Punkte sind compliance-kritisch und werden vom Workflow erzwungen:
Pflichtinhalte nach § 555c BGB: Art und Umfang der Maßnahme, Bauzeit, voraussichtliche Mieterhöhung. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Ankündigung formunwirksam und die Mieterhöhung nicht durchsetzbar. Der Workflow blockt den Übergang von planung nach ankuendigung_an_mieter, solange ein Pflichtfeld leer ist — keine Drafts ohne Vollständigkeit.
3-Monats-Frist: Zwischen Ankündigung und Baubeginn müssen mindestens 3 Monate liegen. Der Workflow misst die Frist vom dokumentierten Zugang (per Einschreiben oder DSGVO-konformer Mail-Quittung) und blockt einen vorzeitigen Baubeginn. Eine Maßnahmen-Verschiebung ist möglich — der Workflow dokumentiert das.
8-%-Cap nach § 559 Abs. 3: Die jährliche Mieterhöhung darf 8 % der wohnungsbezogenen Modernisierungskosten nicht überschreiten, abzüglich Fördermittel. Der Workflow rechnet automatisch und blockt den Versand von Mieterhöhungs-Schreiben mit Beträgen darüber. Das schützt vor Anfechtungen, die in der Praxis bei manuellen Berechnungen häufig auftreten — § 559a-Förderabzug wird leicht übersehen, § 559 Abs. 4 Kappungsgrenze ebenfalls. Die Engine prüft beides als Pflicht-Vorbedingung.