Der vollständige Zustandsraum
Der Beschluss-Workflow modelliert neun Zustände — sieben produktive plus drei Terminal-Zustände („umgesetzt”, „abgelehnt”, „ungueltig”). Der zentrale Querpfad ist die Anfechtung nach § 45 WEG: Wird ein Beschluss innerhalb von 30 Tagen erfolgreich angefochten, springt er aus „angenommen” oder „in_umsetzung” direkt in „ungueltig” — alle bisher getätigten Umsetzungs-Schritte werden im Audit-Trail als „nach Anfechtung hinfällig” markiert:
Drei Guards prüfen Vorbedingungen automatisch: etvDatumErreicht verhindert das verfrühte Öffnen eines Beschlusses; anfechtungsfristAktiv blockiert den Umsetzungs-Start in den ersten 30 Tagen (sofern keine Sofort-Umsetzung beschlossen wurde); cron_alarm triggert täglich für überfällige Umsetzungen.
Beispiel: Beschluss „Dachsanierung Lindenstraße 12”
Auf der ETV vom 15. März 2027 wird ein Sanierungsbeschluss zur Diskussion gestellt: das Dach soll bis 31. Oktober 2027 vollständig erneuert werden. Geschätzte Kosten: 84.000 €, Finanzierung aus Instandhaltungsrücklage. Der Beschluss durchläuft alle Workflow-Stufen über sieben Monate:
Hätten die Eigentümer die Sanierung um zwei Wochen überzogen, hätte der Cron-Job am 1. November einen automatischen Übergang nach „ueberfaellig” ausgelöst. Der Beschluss wäre im WEG-Cockpit mit roter Markierung erschienen, Verwalter und Beirat hätten eine Benachrichtigung erhalten. Nach Abschluss wäre der Übergang „nachholen” → „umgesetzt” möglich — der Audit-Trail würde die Verzögerung dauerhaft dokumentieren.
Compliance: § 18, § 23 und § 45 WEG technisch erzwungen
Drei zentrale WEG-Paragraphen werden vom Workflow technisch unterstützt:
- § 23 WEG (Beschlussfassung): Ein Beschluss kann nur dann „angenommen” werden, wenn er in einer ETV vorgelegen hat. Der Übergang von „vorgeschlagen” direkt nach „angenommen” ist im Workflow nicht möglich — Sie können also keinen Beschluss „im Hinterzimmer” anlegen.
- § 45 WEG (Anfechtungsfrist): Die 30-Tage-Frist wird beim Übergang in „angenommen” automatisch berechnet. Der Übergang nach „in_umsetzung” prüft via Guard, dass entweder die Frist abgelaufen ist oder der Beschluss eine ausdrückliche Sofort-Umsetzung enthält.
- § 18 WEG (Beschluss-Sammlung): Beschlüsse in den Terminal-Zuständen „umgesetzt”, „abgelehnt” und „ungueltig” sind unveränderlich. Eine Anpassung des Wortlauts ist technisch ausgeschlossen — Korrekturen erfolgen über einen Folgebeschluss mit Verweis auf den Vorgänger.