— Compliance

E-Rechnung ab 2025: XRechnung und ZUGFeRD empfangen, prüfen, ausstellen.

Seit 1. Januar 2025 gilt im B2B-Bereich die E-Rechnungs-Empfangspflicht — ab 2027 (großer Mittelstand) bzw. 2028 (Rest) auch die Ausstellungs-Pflicht. Hausverwalter empfangen täglich Lieferantenrechnungen und müssen diese strukturiert verarbeiten können. ImmoGenio liest XRechnung und ZUGFeRD automatisch ein, validiert die UBL-2.1- oder CII-D16B-Konformität und übernimmt die Daten direkt in die SKR03-Buchhaltung — ohne OCR-Umweg.

3–5 Min OCR-Belegerfassung 5 Sek strukturierter XML-Import
  • XRechnung 2.x (UBL 2.1 / CII D16B) — Pflichtformat für öffentliche Auftraggeber, automatische Validierung.
  • ZUGFeRD 2.x als Hybrid-Format mit PDF/A-3 und eingebettetem XML — empfehlenswert für B2B-Ausstellung.
  • Strukturierte Daten ohne OCR: Lieferant, Beleg-Nr, Betrag, USt-Aufschlüsselung, IBAN — direkt aus XML.
  • Empfang per E-Mail, Peppol-Netzwerk oder Portal-Upload — verschiedene Eingangskanäle abgedeckt.
  • Ausstellung als ZUGFeRD-PDF: Hausgeld-Abrechnungen und Verwalter-Honorare im konformen Format.
  • Übergangsfrist berücksichtigt: nicht-konforme Eingangsrechnungen laufen weiter durch die OCR-Pipeline bis 2028.

So einfach funktioniert es

  1. 01

    Empfang und Validierung

    XRechnungen werden beim Eingang erkannt, gegen UBL 2.1 / CII D16B validiert. Fehlerhafte Rechnungen werden mit Hinweis abgelehnt — der Lieferant erhält automatisch Feedback.

  2. 02

    Direkte Buchhaltungs-Übernahme

    Strukturierte Daten fließen ohne OCR-Umweg in die SKR03-Buchung — Lieferant wird gegen den Stammdatensatz abgeglichen, Konto vorgeschlagen.

  3. 03

    Eigene E-Rechnungen ausstellen

    Hausgeld-Abrechnungen und Verwalter-Honorare werden als ZUGFeRD-PDF generiert — § 14-UStG-konform, beim Empfang automatisch verarbeitbar.

Was ist eine E-Rechnung — und was nicht?

Eine E-Rechnung im Sinne des Wachstumschancengesetzes ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931 mit ihren Implementierungen XRechnung (CIUS) und ZUGFeRD/Factur-X. Eine PDF-Rechnung ohne eingebettetes strukturiertes XML ist keine E-Rechnung im Rechtssinne — auch wenn sie elektronisch versendet wird. Eingescannte Papier-Rechnungen sind ebenfalls keine E-Rechnungen.

ImmoGenio erkennt den Unterschied automatisch: Beim Datei-Eingang wird geprüft, ob ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML vorliegt (ZUGFeRD) oder eine reine XML-Datei (XRechnung). Andernfalls läuft die Rechnung durch die klassische OCR-Pipeline mit automatischer Feld-Extraktion. So sind beide Welten — strukturierte E-Rechnungen und herkömmliche PDF/Foto-Belege — in einem System abgebildet.

XRechnung vs. ZUGFeRD: Use-Cases im Vergleich

XRechnung ist Pflichtformat für Rechnungen an die öffentliche Hand seit 2020 — also relevant für Verwaltungen mit kommunalen WEG-Mandaten oder Verträgen mit der öffentlichen Hand. Es ist ein reines XML-Format ohne PDF-Anteil; der Empfänger benötigt Software, die XML rendern kann. Im B2B-Bereich ist XRechnung selten anzutreffen, weil viele Empfänger mit reinem XML wenig anfangen können.

ZUGFeRD kombiniert PDF/A-3 mit eingebettetem XML — der Empfänger sieht die Rechnung wie ein gewöhnliches PDF, kann sie aber auch automatisch verarbeiten. Im B2B ist ZUGFeRD der dominante Standard. ImmoGenio empfiehlt für die eigene Rechnungsausstellung deshalb ZUGFeRD: Sie sind konform mit der E-Rechnungs-Pflicht, gleichzeitig bleibt die Rechnung für jeden Empfänger lesbar — auch für solche, die noch keine E-Rechnungs-fähige Software einsetzen.

Übergangsfristen und Ausstellungs-Pflicht

Die Pflicht zum E-Rechnungs-Empfang gilt seit 1. Januar 2025 — alle Unternehmen müssen E-Rechnungen verarbeiten können. Die Pflicht zur E-Rechnungs-Ausstellung ist gestaffelt: ab 1. Januar 2027 für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 1. Januar 2028 für alle übrigen. Bis dahin dürfen Sie weiter Papier- oder Standard-PDF-Rechnungen ausstellen — Empfänger müssen aber zustimmen.

ImmoGenio markiert in der Buchhaltung automatisch, ob eine Eingangsrechnung E-Rechnungs-konform ist. So sehen Sie in der Übergangsphase, welche Lieferanten bereits umgestellt haben und welche nachziehen müssen. Bei der eigenen Rechnungsausstellung können Sie das Format pro Empfänger konfigurieren — Privat-Eigentümer erhalten weiterhin Standard-PDF, gewerbliche WEG-Mandate erhalten ZUGFeRD.

Häufige Fragen

Bin ich als Hausverwaltung von der E-Rechnungs-Pflicht betroffen?

Ja — wenn Sie B2B-Leistungen erbringen oder empfangen. Seit 1. Januar 2025 gilt für inländische B2B-Geschäfte die Pflicht zum E-Rechnungs-Empfang. Hausverwalter empfangen täglich Rechnungen von Lieferanten (Heizungsbauer, Hausmeister, Versorger) und müssen diese im strukturierten Format verarbeiten können. Die Ausstellungs-Pflicht greift gestaffelt: ab 2027 für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz, ab 2028 für alle übrigen.

Was unterscheidet XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist ein reines XML-Format ohne PDF-Anteil — Pflichtformat für Rechnungen an die öffentliche Hand seit 2020 (XRechnung 2.0). ZUGFeRD ist ein Hybrid-Format: ein PDF/A-3-Dokument mit eingebettetem XML — sowohl maschinell lesbar als auch menschlich. ImmoGenio erkennt beide Formate beim Eingang automatisch und extrahiert die strukturierten Daten. Bei der Rechnungsausstellung ist ZUGFeRD die empfehlenswerte Wahl, da es auch Empfänger ohne E-Rechnungs-Software lesen können.

Wie wird eine empfangene XRechnung verarbeitet?

Beim Eingang einer XRechnung extrahiert ImmoGenio die strukturierten Daten direkt aus dem XML — Lieferant, Beleg-Nr, Betrag, USt-Aufschlüsselung, IBAN, Verwendungszweck. Diese Daten werden ohne OCR-Schritt direkt in die Buchhaltung übernommen — schneller und genauer als die Belegerfassung von Foto-Belegen. Eine Validierung gegen die UBL-2.1- oder CII-D16B-Spezifikation prüft die Konformität — fehlerhafte XRechnungen werden mit Hinweis abgelehnt.

Kann ich mit ImmoGenio auch E-Rechnungen ausstellen?

Ja. Hausgeld-Abrechnungen, Sondervergütungen oder Verwaltungs-Honorar-Rechnungen können als ZUGFeRD-PDF generiert werden — das eingebettete XML enthält alle Pflichtangaben nach § 14 UStG plus die spezifischen E-Rechnungs-Anforderungen. Optional auch als reine XRechnung für öffentliche Auftraggeber (z. B. kommunale WEG-Mandate). Die Konformität wird beim Erzeugen automatisch validiert.

Was passiert mit nicht-konformen Rechnungen?

Eingehende Papier- oder Standard-PDF-Rechnungen werden weiterhin akzeptiert (Übergangsfrist bis 2027 für die meisten Konstellationen). Sie laufen durch die <a href="/funktionen/dokumenten-automatisierung/">Dokumenten-Automatisierung</a> mit OCR und automatischer Feld-Extraktion. Ab 2028 ist die E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich vollständig — ImmoGenio markiert nicht-konforme Eingangsrechnungen automatisch und fordert beim Lieferanten eine korrigierte Fassung an.

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