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Sonderumlage rechtssicher beschließen: Zweckbindung, Einzelbeträge und Fälligkeit
Eine Sonderumlage muss vier Punkte sauber regeln: Zweck, Gesamtbetrag, Einzelbeträge je Einheit und Fälligkeit.
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Eine Sonderumlage muss vier Punkte sauber regeln: Zweck, Gesamtbetrag, Einzelbeträge je Einheit und Fälligkeit.

Wer zahlt, während Miteigentümer Beiträge schuldig bleiben, trägt die Liquiditätslast — aber auch erhebliche Rechte.