— GewO
Erlaubnis nach § 34c GewO und MaBV: Gewerbeanzeige, Vermögensschadenhaftpflicht und 20 Stunden Weiterbildung
Wer Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Pflichten aus der MaBV: Versicherungsdeckung
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Wer Wohnimmobilien verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Pflichten aus der MaBV: Versicherungsdeckung